LAWNEWS

Steuern / Tax

QR Code

Steuererklärung 2020 im Kanton Zürich: Neu durchgängig online

Datum:
05.02.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Online, Steuererklärung, Zürich
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ohne Unterschrift und mit Beleg-Upload

Seit dem 19.01.2021 kann die Online-Steuererklärung 2020 für natürliche Personen des Kantons Zürich neu ohne Unterschrift eingereicht und sämtliche Belege können hochgeladen werden:

  • Online Steuererklärung – ZHprivateTax
    • Zürcher Steuerpflichtige können also ab Steuerperiode 2020 ihre Steuererklärung online ohne Unterschrift und ohne Freigabequittung einreichen.
    • Das Hochladen der Beilagen zur Steuererklärung ermöglicht eine komplett papierlose Abgabe der Steuererklärung.
    • Zum Handling:
      • Es besteht eine direkt in die Steuererklärung integrierte Wegleitung.
      • Nebst des bestehenden ZHservices Login können sich Steuerpflichtige mit ihrem Zugangscode und ihrer AHV-Nummer einloggen (siehe Aufdruck auf der Steuererklärung 2020 oder im Brief der Gemeinde); anschliessend kann direkt mit dem Ausfüllen der Steuererklärung begonnen werden.
  • Offline Steuererklärung – Private Tax
    • Nebst der neuen Online-Version können Steuerpflichtige die Software – wie in den Vorjahren – herunterladen, installieren und ohne Internetverbindung ausfüllen.
    • Bei dieser Deklarations-Variante müssen die Steuerpflichtigen aber die Steuererklärung – wie bisher – ausdrucken, unterzeichnen und an die Scan-Center oder an die Wohnsitzgemeinde senden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.