Der Bundesrat (BR) hat am 21.04.2021 die temporäre Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV) auf unbefristete Zeit hin verlängert.
Diese Verlängerung kommt dem Schaustellergewerbe zugute:
- Die RGV soll auch künftig ermöglichen, dass Schausteller eine zeitgerechte Prüfung und Erstellung von Sicherheitsnachweisen für Schaustelleranlagen und Zirkuszelte erhalten können.
Gültigkeitsdauer von Sicherheitsnachweisen
- Die Gültigkeitsdauer von Sicherheitsnachweisen, die vor dem 11.05.2020 (Inkrafttreten der RGV-Änderung vom 08.05.2020) nach schweizerischem Recht ausgestellt wurden, gilt automatisch um sechs Monate verlängert
- Mit der unbefristeten Verlängerung dieser Verordnungsbestimmung gilt die Regelung neu über den 10.05.2021 hinaus
- Damit wird nichtdie Gültigkeitsdauer der Sicherheitsnachweise ein zweites Mal verlängert, sondern die Befristung der RGV-Änderung aufgehoben
- Beispiel:
- Bisher:
- Ein Sicherheitsnachweis, der grundsätzlich nur bis Ende März 2021 gültig wäre, würde wegen der ursprünglich befristeten Verordnungsregelung lediglich bis am 10.05.2021 verlängert (also nur für etwa 1,5 Monate)
- Neu:
- Mit der vom BR am 21.04.2021 beschlossenen Änderung der RGV gilt dieser Sicherheitsnachweis neu bis Ende September 2021 (also für sechs Monate länger).
- Bisher:
Automatische Anerkennung von ausländischen Inspektionsstellen
- Ausländische Inspektionsstellen, welche über eine gültige Akkreditierung für den entsprechenden Bereich (für fliegende Bauten, Anlagen für Veranstaltungsplätze, Vergnügungsparks bzw. Zelte) verfügen, gelten automatisch als anerkannt
- Dieser Automatismus gilt für akkreditierte Inspektionsstellen, wie namentlich:
- Deutschlands: DAkkS
- Frankreich: Cofrac
- Österreich: AA
- Italien: Accredia
- In der Schweiz ist laut BR in diesem Bereich derzeit keine akkreditierte Inspektionsstelle mehr ansässig.
Links
Weiterführende Informationen
- Die temporäre Änderung der RGV war vom BR am 08.05.2020 beschlossenworden (in Kraft vom 11.05.2020 bis zum 10.05.2021)
- AS 20201509
Quelle
LawMedia Redaktionsteam