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Mietrecht / Miete / Mietvertrag / Mietrecht

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Mietschlichtungsverfahren: Unentgeltlicher Rechtsbeistand bereits in diesem Verfahrensstadium

Datum:
08.04.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
unentgeltlicher Rechtsbeistand
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZPO 117; ZPO 118 Abs. 1 lit. c

Es kann bereits für das Mietschlichtungsverfahren ein „unentgeltlicher Rechtsbeistand“ bestellt werden, wenn nachgewiesen werden kann:

  • Mittellosigkeit
  • Kein aussichtsloses Rechtsbegehren
  • Die Rechtskenntnisse des Mieters deutlich übersteigende Streitsache
  • Erfordernis einer professionellen Vertretung zur Gewährleistung der Waffengleichheit

Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn sich die Vermieterin wie folgt verhält:

  • Widersetzung der Anfechtung der Nebenkostenabrechnung, ohne Grundangabe
  • Widersetzung des Begehrens um Mietzinssenkung
  • Professionelle Vertretung durch eine Liegenschaftenverwaltung

Quelle

Kantonsgericht Freiburg
II. Zivilkammer
102 2020 123; 102 2020 124
vom 17.08.2020

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