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Mietschlichtungsverfahren

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Einleitung zum Mietschlichtungsverfahren

Rechtsgebiet:
Mietschlichtungsverfahren
Stichworte:
Mietschlichtungsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Seit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 01.01.2011 regelt der Bund das materielle Mietrecht (OR) und das mietrechtliche Verfahren (ZPO). Für Streitigkeiten aus der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen müssen die Kantone eine paritätisch zusammengesetzte Schlichtungsbehörde (Miet-Schlichtungsbehörde) zur Verfügung stellen.

Hier finden Sie Informationen zum mietrechtlichen Schlichtungsverfahren sowie » Musterschreiben / Klageformulare zum Download

Hinweis zum Schlichtungsverfahren

Die meisten Prozesse im ordentlichen und im vereinfachten Verfahren müssen durch ein vorangehendes Schlichtungsverfahren eingeleitet werden (ZPO 197). Diese Schlichtungsbehörden sind im Gegensatz zur Miet-Schlichtungsbehörde nicht paritätisch besetzt.

Mietprozess nach neuer Zivilprozessordnung ZPO

Die ZPO schreibt vor, dass die meisten Prozesse im ordentlichen und im vereinfachten Verfahren durch ein vorangehendes Schlichtungsverfahren eingeleitet werden müssen (ZPO 197). Für Streitigkeiten aus der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen schreibt die ZPO eine paritätisch zusammengesetzte Schlichtungsbehörde vor (Miet-Schlichtungsbehörde).

» Detaillierte Informationen zur Schweizerischen Zivilprozessordnung ZPO

News zu Miete und Immobilien

News und aktuelle Informationen zum Schweizer Mietrecht sowie zu Immobilien und dem Immobilienmarkt Schweiz finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG :

law-news.ch » Mietrecht

law-news.ch » Immobilien / Sachenrecht

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