Vernehmlassung
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 21.04.2021 entschieden, folgende Neuregelung in die Vernehmlassung zu geben:
- Beschleunigung des Verfahrens nach einer Abnahme des Führerausweises durch die Polizei
- Fahrten zur Berufsausübung durch Berufsfahrer trotz eines Führerausweisentzugs
Damit setzt der BR die vom Parlament überwiesenen Motionen um, nämlich:
- 17.4317 «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» und
- 17.3520 «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!».
Die Vernehmlassung begann am 21.04.2021 und dauert bis zum 11.08.2021.
Im Einzelnen:
- Mit dem Vorschlag zur Umsetzung der Motion 17.4317 Caroni «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» soll das Verfahren bei der polizeilichen Abnahme des Führerausweises beschleunigt werden.
- Gleichzeitig sollen die Inhaber von Führerausweisen bessere Rechte beim vorsorglichen Führerausweisentzug erhalten.
Schnellere + transparentere Verfahren beim Führerausweisentzug
- Entzugsbehörden-Entscheid binnen 10 Tagen seit Ausweisabnahme
- Zieht die Polizei den Führerausweis eines Lenkers ein, muss die Entzugsbehörde neu innert 10 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Führerausweis vorsorglich entziehen will.
- Bei Entscheidungsunmöglichkeit
- Kann ein vorsorglicher Einziehungsentscheid nicht innert Frist erfolgen, weil zB die Drogenanalyse einer Blutprobe noch aussteht, muss die Polizei den Ausweis wieder aushändigen.
- Wiedereinzug des Ausweises bei ernsthaften Fahreignungszweifeln
- Hat die Behörde dann doch genügend ernsthafte Zweifel an der Fahreignung des betroffenen Lenkers, kann sie den Führerausweis vorsorglich wieder entziehen.
- Quartalsweise Neubeurteilung nach vorsorglichem Führerausweis-Einzug
- Hat die kantonale Entzugsbehörde den Führerausweis vorsorglich entzogen, muss sie den Entzug – auf Antrag des betroffenen Lenkers – alle 3 Monate neu beurteilen.
- Vertrauliche Handhabung der Mitteilung von Fahreignungszweifeln eines Dritten
- Zweifelt jemand die Fahreignung eines Dritten an, behandelt die Behörde diese Meldung – auf Wunsch hin – vertraulich.
- Inskünftig hat die meldende Person dafür ein schutzwürdiges Interesse nachzuweisen.
Keine doppelte Bestrafung von Berufsfahrern bei leichten Widerhandlungen
- Erlaubnis zu Berufsfahrten trotz Ausweisentzug unter Voraussetzungen
- Die kantonale Behörde soll Berufsfahrern künftig Fahrten zur Berufsausübung während des Ausweisentzugs erlauben können.
- Voraussetzungen:
- Entzug wegen einer leichten Widerhandlung
- Ausweis darf in den vorangegangenen 5 Jahren nicht mehr als einmal entzogen worden sein.
- Ziel
- Den betroffenen Personen droht oft nebst des Führerausweisentzug auch noch der Arbeitsplatzverlust.
- Das Risiko eines Arbeitsplatzverlusts soll gemindert werden
- Alle Betroffenen sollen eine vergleichbare Auswirkung des Führerausweisentzugs spüren.
Erfordernis von Verordnungsänderungen
- Die Umsetzung dieser Änderungen erfordert Anpassungen, nämlich:
- der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und
- der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV).
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam