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Verkehrsrecht

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Schnellere Verfahren für Ausweisentzüge + Erleichterungen für Berufsfahrer

Datum:
22.04.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Führerausweis
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 21.04.2021 entschieden, folgende Neuregelung in die Vernehmlassung zu geben:

  • Beschleunigung des Verfahrens nach einer Abnahme des Führerausweises durch die Polizei
  • Fahrten zur Berufsausübung durch Berufsfahrer trotz eines Führerausweisentzugs

Damit setzt der BR die vom Parlament überwiesenen Motionen um, nämlich:

  • 17.4317 «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» und
  • 17.3520 «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!».

Die Vernehmlassung begann am 21.04.2021 und dauert bis zum 11.08.2021.

Im Einzelnen:

  • Mit dem Vorschlag zur Umsetzung der Motion 17.4317 Caroni «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» soll das Verfahren bei der polizeilichen Abnahme des Führerausweises beschleunigt werden.
  • Gleichzeitig sollen die Inhaber von Führerausweisen bessere Rechte beim vorsorglichen Führerausweisentzug erhalten.

Schnellere + transparentere Verfahren beim Führerausweisentzug

  • Entzugsbehörden-Entscheid binnen 10 Tagen seit Ausweisabnahme
    • Zieht die Polizei den Führerausweis eines Lenkers ein, muss die Entzugsbehörde neu innert 10 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Führerausweis vorsorglich entziehen will.
  • Bei Entscheidungsunmöglichkeit
    • Kann ein vorsorglicher Einziehungsentscheid nicht innert Frist erfolgen, weil zB die Drogenanalyse einer Blutprobe noch aussteht, muss die Polizei den Ausweis wieder aushändigen.
  • Wiedereinzug des Ausweises bei ernsthaften Fahreignungszweifeln
    • Hat die Behörde dann doch genügend ernsthafte Zweifel an der Fahreignung des betroffenen Lenkers, kann sie den Führerausweis vorsorglich wieder entziehen.
  • Quartalsweise Neubeurteilung nach vorsorglichem Führerausweis-Einzug
    • Hat die kantonale Entzugsbehörde den Führerausweis vorsorglich entzogen, muss sie den Entzug – auf Antrag des betroffenen Lenkers – alle 3 Monate neu beurteilen.
  • Vertrauliche Handhabung der Mitteilung von Fahreignungszweifeln eines Dritten
    • Zweifelt jemand die Fahreignung eines Dritten an, behandelt die Behörde diese Meldung – auf Wunsch hin – vertraulich.
    • Inskünftig hat die meldende Person dafür ein schutzwürdiges Interesse nachzuweisen.

Keine doppelte Bestrafung von Berufsfahrern bei leichten Widerhandlungen

  • Erlaubnis zu Berufsfahrten trotz Ausweisentzug unter Voraussetzungen
    • Die kantonale Behörde soll Berufsfahrern künftig Fahrten zur Berufsausübung während des Ausweisentzugs erlauben können.
    • Voraussetzungen:
      • Entzug wegen einer leichten Widerhandlung
      • Ausweis darf in den vorangegangenen 5 Jahren nicht mehr als einmal entzogen worden sein.
  • Ziel
    • Den betroffenen Personen droht oft nebst des Führerausweisentzug auch noch der Arbeitsplatzverlust.
    • Das Risiko eines Arbeitsplatzverlusts soll gemindert werden
    • Alle Betroffenen sollen eine vergleichbare Auswirkung des Führerausweisentzugs spüren.

Erfordernis von Verordnungsänderungen

  • Die Umsetzung dieser Änderungen erfordert Anpassungen, nämlich:
    • der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und
    • der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV).

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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