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Coronavirus: Kantonskonsultation zum 4. Öffnungsschritt + Strategie für kommende Monate

Datum:
17.05.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Strategie
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 12.05.2021 das 3-Phasen-Modell verabschiedet, welches die Strategie für die kommenden Monate festlegt:

  • Ende Mai 2021, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, soll erfolgen:
    • ein Wechsel von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase und
    • ein vierter Öffnungsschritt
  • Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt,
    • sollen ab Montag, 31.05.2021, unter anderem Restaurants auch im Innern wieder öffnen können
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen
    • soll die maximale Anzahl Personen erhöht werden
  • Für Betriebe, die wiederholt testen,
    • wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt
  • Der BR schickt diese Vorschläge zu Konsultation an die
    • Kantone
    • zuständigen Parlamentskommissionen
    • Sozialpartner
  • Definitiver Entscheid: 26.05.2021.

Einleitung

Die epidemiologische Lage entspannt sich hinsichtlich

  • Fallzahlen
  • Hospitalisierungen
  • Auslastung der Intensivstationen.

Die Bevölkerung setze die Schutzmassnahmen gut um und der Öffnungsschritt vom 19.04.2021 habe sich bislang nicht negativ auf die Entwicklung der Epidemie ausgewirkt:

  • Der BR nimmt gute Chancen an, dass
    • sich die Situation in den Spitälern in den nächsten Wochen weiter entspannt
    • Ende Mai ein nächster Öffnungsschritt möglich ist
    • die Impfkampagne in hohem Tempo weitergeführt werden kann und sich alle – speziell die Risikogruppen – besonders gut schützen, bis sie geimpft sind.

Vorschläge des BR

Der Bundesrat gab folgende Vorschläge in Konsultation:

Publikums-Veranstaltungen: innen maximal 100, aussen 300 Personen

  • Publikumsveranstaltungen
    • Für Veranstaltungen mit Publikum gelten neue Limiten:
      • Indoor
        • Neu 100 statt 50 Personen
        • Neu darf die Hälfte der Kapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel.
      • Outdoor
        • Neu 300 statt 100 Personen
  • Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung und religiöse Veranstaltungen
    • Gleiche Bedingungen wie oben erwähnt
  • Andere Veranstaltungen (zB Vereinsanlässe oder Führungen)
    • innen und aussen
      • Neu maximal 30 statt 15 Personen
  • Tanzveranstaltungen
    • Tanzveranstaltungen bleiben weiterhin verboten
  • Private Veranstaltungen
    • Da bei privaten Veranstaltungen das Übertragungsrisiko höher ist
      • Indoor
        • maximal 10 Personen
      • Outdoor
        • maximal 15 Personen

Restaurants: Öffnung der Innenräume, wenn die Fallzahlen nicht steigen

    • Indoor-Bereiche
      • Der BR schlägt vor, dass auch die Innenbereiche der Restaurants mit Schutzkonzepten wieder geöffnet werden können.
      • Voraussetzung für die Eröffnung Ende Mai 2021:
        • Sinkende oder stabile Fallzahlen
      • Es sollen dieselben Regelungen wie aktuell für den Aussenbereich gelten:
        • Abstand
        • Abschrankung
        • maximal vier Personen pro Tisch
        • Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste
        • Sitzpflicht
        • Maskenpflicht am Tisch, auch wenn nicht konsumiert wird.
    • Outdoor-Bereiche
      • Aufhebung der Maskentragpflicht am Tisch
        • Schutzkonzepte
      • Die Kantone sind weiterhin für die Kontrolle der Einhaltung der Schutzkonzepte zuständig

Amateursport: Grössere Gruppen und Fussballspiele in allen Ligen

  • Gemeinsamer Sport
    • Neu maximal 30 statt 15 Personen
  • Publikums-Zulassung
    • Publikum ist wieder zugelassen, auch an Wettkämpfen.
    • Voraussetzungen für Publikumsanlässe
      • Indoor
        • 100 Personen
      • Outdoor
        • 300 Personen
    • Amateur-Fussballspiele für Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen gilt eine Gruppengrösse
      • neu von 50 statt 30 Personen
  • Wettkampfsport
    • Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt
    • Für Sport in Innenräumen gilt weiterhin:
      • ohne Maske: max. 15 Personen im gleichen Raum
      • Kontaktsport (zB Judo oder Schwingen) in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen
        • von max. 4 Personen
    • Flächenvorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen (zB Yoga)
      • Neu 15 statt 10 Quadratmeter pro Person

Laienkultur: Grössere Gruppen möglich

    • Analoge Anwendung der Regeln zum Sport
      • Analog zu den Regeln im Sport wird in der Kultur die maximale Gruppengrösse
        • Erhöhung auf 30 Personen
    • Auftritte und Proben
      • Bei Auftritten und für Auftritte nötige Proben
        • Neue Obergrenze der Gruppe von 50 Personen, Outdoor und Indoor
    • Blasmusiken
      • Flächenvorgabe für Blasmusiken
        • Anpassung von 25 auf 10 Quadratmeter pro Person
    • Amateur- und Profi-Chorkonzerte
      • Chorkonzerte sind im Freien wieder zugelassen

Aufhebung der Homeoffice-Pflicht für Betriebe, die regelmässig testen

  • Umwandlung der HO-Pflicht in eine HO-Empfehlung
    • Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt
  • Kostenübernahme durch den Bund
    • Um die Test-Hürden in den Betrieben zu senken, übernimmt der Bund nicht nur die Testkosten, sondern auch die Poolingkosten
  • Nach der Impfung aller Personen
    • Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten (Beginn der Normalisierungsphase), soll die Homeoffice-Regel „ohne Vorgaben“ gelockert werden
  • Schutz besonders gefährdeter Personen
    • Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert
  • Seit dem 18.01.2021 gilt für Arbeitgeber die Verpflichtung, überall dort Homeoffice anzuordnen, wo die Möglichkeit besteht
    • aufgrund der Art der Tätigkeit
    • mit verhältnismässigem Aufwand

Hochschulen: Ausweitung des Präsenzunterrichts

  • Aufhebung der Präsenzveranstaltungs-Beschränkung
  • Voraussetzungen
    • Testkonzept im Rahmen der kantonalen Teststrategie
    • Genehmigung des Kantons
    • Reduz. Kapazitätsnutzung
    • Neu die Hälfte der Kapazität statt wie bisher bloss ein Drittel
    • Fortbestand der Masken- und Abstandspflicht

Wellnessanlagen offen

  • Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen
    • Neu Öffnung
  • Voraussetzungen
    • 15 Quadratmeter pro Person
    • Aktivitäten-Ausübung ohne Maske, aber mit Abstand

Keine Quarantäne für Geimpfte

  • Allgemein
    • Neben den Genesenen sollen ab 31.05.2021 auch Geimpfte ausgenommen werden
      • von der Kontaktquarantäne
      • von der Reisequarantäne
    • Voraussetzungen
      • Keine Möglichkeit der Krankheitsübertragung
      • Regelung, für welche Impfstoffe und für welche Dauer diese Ausnahmen gelten
  • Sommerferien
    • Reisehinweise
      • Der BR passt im Hinblick auf die Sommerferien die Reisehinweisedes Bundes an
    • Auslandreisen
      • Vor Auslandreisen sind beachten:
      • Informationen und Empfehlungen des BAG
      • die aktuelle Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (sog. BAG-Risikoländerliste)
    • Einreise / Rückkehr aus Risikogebieten
      • Wer aus einem dieser Staaten oder Gebiete in die Schweiz einreist, muss in Quarantäne
    • Neuartige Virusmutationen
      • Abgeraten wird von Reisen in Staaten oder Gebiete mit den neuartigen Virusmutationen
      • Diese Staaten und Gebiete werden in einer Liste festgehalten

3-Phasen-Modell verabschiedet

  • Allgemein
    • Der BR hat seine Strategie für die kommenden Monate verabschiedet
      • Definition der drei Phasen,
        • bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und
        • die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können
        • siehe Faktenblatt
    • Beinahe alle Kantone sind mit dem 3 Phasen-Modell einverstanden und begrüssen die Strategie
      • Es wurden nur noch geringe Anpassungen vorgenommen
  • Erste Phase (Schutzphase)
      • Dauer der ersten Phase (Schutzphase) bis
      • alle besonders gefährdeten Personen, die das möchten, vollständig geimpft sind
        • Beendigung dieser Phase voraussichtlich Ende Mai 2021
  • Zweite Phase (Stabilisierungsphase)
    • In der zweiten Phase (Stabilisierungsphase) erhält die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung
  • Dritte Phase (Normalisierungsphase)
    • Sind alle impfwilligen erwachsenen Personen geimpft, beginnt die dritte Phase (Normalisierungsphase)
  • Fortbestehende Virusgefahr
    • Auch nach der Impfung aller impfwilligen Personen wird das Virus weiter zirkulieren

Weitere Öffnungsschritte in Planung

  • Der BR sieht in der zweiten und dritten Phase weitere Öffnungsschritte vor:
    • Am 26.05.2021 wird der BR definitive Entscheide zu den Grossveranstaltungen mit über 1’000 Personen fällen
      • Auswertung der Konsultationsdaten
  • Die Konsultation des BR zum nächsten Öffnungsschritt
    • Start voraussichtlich am 11.06.2021
    • Entscheid voraussichtlich am 18.06.2021
  • Für dieses Öffnungspaket sind vorgesehen
    • weitere Erleichterungen
      • für Sport und Kultur
      • für Veranstaltungen
  • Im Sommer will sich der BR befassen mit
    • der mittelfristige Planung
    • mit den nötigen Vorbereitungsarbeiten für den nächsten Winter

Anpassungen in verschiedenen Covid-19-Verordnungen

  • Der BR hat vor dem Entscheid über den vierten Öffnungsschritt verschiedene technische Anpassungen in den Covid-19-Verordnungen vorgenommen.
  • Gründe sind u.a. einerseits neue wissenschaftliche Erkenntnisse und andererseits sommerliche Aktivitäten:
    • Neu gelten Personen, die sich mit Sars-CoV-2 angesteckt haben und genesen sind, während 6 statt wie bisher 3 Monaten nicht mehr als besonders gefährdete Personen.
    • Für Badeanstalten wird die Möglichkeit geschaffen, für gewisse Outdoor-Bereiche  wie zum Beispiel die Liegewiesen in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht vorzusehen.
    • Für Reisende, die aus einem Staat oder Gebiet einreisen, in dem eine besorgniserregende Sars-CoV-2 Variante besteht, können die Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz eingeschränkt werden.
    • Die Versicherer erhalten neu die Kompetenz, die Kosten der zuviel bezogenen Selbsttests direkt bei der versicherten Person zurückzufordern, wobei der Bund die Kosten für nötige Mahnungen übernimmt.

Dokumente

Links

Quelle

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