Erhöhung von CHF 10‘100 auf CHF 25‘000 bei der DBSt
Der Bundesrat (BR) befürwortet gemäss Beschluss vom 26.05.2021 die Erhöhung des maximalen Abzugs für die familienexterne Kinderbetreuung von CHF 10’100 auf CHF 25’000 bei der direkten Bundessteuer (DBSt).
Damit unterstützt der BR die parlamentarische Initiative Markwalder (20.455), welche die Erhöhung des maximalen Abzugs für die familienexterne Kinderbetreuung bei der direkten Bundessteuer von CHF 10’100 auf CHF 25’000 fordert.
Dies schrieb der BR bereits in seiner Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vom 12.04.2021.
Die WAK-N hat der Gesetzesvorlage bereits zugestimmt und den Gesetzesentwurf verabschiedet.
Der BR geht auf längere Sicht davon aus, dass die Mindereinnahmen aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse kompensiert würden, oder die Massnahme sogar zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen generieren werde.
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LawMedia Redaktionsteam