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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Feststellungsklage nach SchKG 85a auf Nichtbestehen einer Schuld auch nach Ablauf der Betreibungsfortsetzungsfrist

Datum:
31.05.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Feststellungsklage, Klage, SchKG
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 85a und SchKG 88 Abs. 2

Seit Inkrafttreten der revidierten Bestimmung SchKG 85a vom 01.01.2019 ist nicht mehr die Aufhebung bzw. Einstellung der hängigen Betreibung das Hauptziel der Klage nach SchKG 85a.

Das Rechtsschutzinteresse des neu gefassten Artikel 85a geht heute weiter:

  • Es erfasst heute auch jene Fälle, deren Frist gemäss SchKG 88 Abs. 2 im Urteilszeitpunkt abgelaufen sind resp. die Fälle, in denen die Betreibung nicht mehr fortgesetzt werden kann.

Quelle

Obergericht des Kantons Zürich

  1. Zivilkammer

Beschluss vom 03.02.2021

NP200034

ZR 120 (2021) Nr. 15, S. 44 f.

 

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