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Gesellschaftsrecht

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Firmenrechtliche Verwechslungsgefahr: Namensstreit unter den «Zürcher Flughafen-Taxis»

Datum:
12.05.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Gesellschaftsrecht
Stichworte:
Flughafen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss Klagebegründung der «Airport Taxi Zürich Kloten AG» besteht hinsichtlich der «FLUGHAFEN TAXI ZÜRICH AG» eine firmenrechtliche Verwechslungsgefahr.

Das Handelsgericht des Kantons Zürich (HGZ) hiess das Rechtsbegehren der «Airport Taxi Zürich Kloten AG» um Firmenänderung gut.

Auch das Werbeverbot für die verwechselbare Bezeichnung wurde gutgeheissen.

Das HGZ erachtete hingegen ein Rechtsbegehren der Klägerin, welches generell ein Verbot verlangt, die Bezeichnung FLUGHA­FEN TAXI ZÜRICH «als Bestandteil» einer Firma zu nutzen, als zu weit gehend:

  • Bei „Firmen“, die als wesentliche Bestandteile nur gemeinfreie Sachbezeichnungen enthalten würden, könne bereits ein einzelner unterscheidungskräftiger Zusatz zu einer ausreichenden Ab­grenzung führen.
  • Dies bedeute, dass die Beklagte die ge­nannten Bezeichnungen verwenden könne, wenn sie um individualisierende Elemente ergänzt würden.

Entsprechend wurde das diesbezügliche Rechtsbegehren abgewiesen (vgl. Dispositiv Ziffer 3).

Quelle

Handelsgericht des Kantons Zürich vom 18.08.2020
HG200048-O

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