Ist eine bewilligte Überbauung im Rohbau bereits realisiert, aber wegen eines länger andauernden Bauunterbruchs nicht vollendet, kann die Baupolizeibehörde mittels Verfügung die Baufertigstellung innerhalb einer festgesetzten Frist verlangen.
Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Luzern
Urteil vom 09.04.2020
7H 19 305
Weiterführende Informationen:
- Urteil 7H 19 305 vom 09.04.2020 | gerichte.lu.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam