Aufgrund der Änderung des Covid-19-Gesetzes durch das Parlament hat der Bundesrat (BR) die Ausführungsbestimmungen in einer Verordnung festgelegt und am 18.06.2021 verabschiedet:
- Bundesunterstützung an die Kantone
- Der Bund wird Kantone, welche ein Entschädigungssystem für die von der öffentlichen Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung eingerichtet haben, finanziell unterstützen
- Analoge Unterstützung wie für die Privatwirtschaft
- Wie bei den privaten Institutionen soll die Ausfallentschädigung auch hier die vom 17.03.2020 bis 17.06.2020 aufgrund der Massnahmen zur Covid-19-Epidemie-Bekämpfung entstandenen finanziellen Verluste decken
- Inkrafttreten
- Die Verordnung tritt per 01.07.2021 in Kraft.
Dokumente
Verordnung und Erläuterungen (PDF, 305 kB) | admin.ch
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam