Sie befinden sich: Home » Rechtsanwältin wegen Nichterscheinens zur Gerichtsverhandlung gebüsst
Lässt eine Rechtsanwältin nach einem bewilligten Verschiebungsgesuch am Vortag der Schlichtungsverhandlung ohne Angabe eines hinreichenden Entschuldigungsgrundes ausrichten, dass sie an der Verhandlung nicht teilnehmen werde, rechtfertigt dies eine Sanktionierung mittels Ordnungsbusse, gestützt auf ZPO 128 Abs. 1 und 3.
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