Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom 09.07.2021 hat die EU das Schweizer Covid-Zertifikat offiziell als gleichwertig anerkannt.
Die Schweiz anerkennt ihrerseits die Zertifikate, welche durch die EU- und EFTA-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden und werden.
Das Schweizer Covid-Zertifikat ist nun:
- mit der digitalen Schnittstelle der EU verbunden;
- seit 09.07.2021 im gesamten EU-/EFTA-Raum anwendbar.
Ziel des «EU Digital COVID Certificate»:
- Erleichterung des sicheren Reisens während der Covid-19-Pandemie
Zertifikate-Einsatz:
- Entscheidungskompetenz jedes einzelnen Staates
- Jedes Land
- bestimmt seine eigenen Einreiseregelungen;
- hat die Hoheit, die Einreiseregeln je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage anzupassen.
Für Reisende mit dem Zertifikat ist es deshalb wichtig, sich stets über die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes zu informieren.
Hinweise
- Geimpft
- Als vollständig geimpft gilt, wer gemäss der Impfempfehlung des BAG und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) zweimal mit einem Impfstoff geimpft wurde, der in der Schweiz zugelassen ist, oder nach durchgemachter Infektion einmal mit einem solchen Impfstoff geimpft wurde
- Genesene
- Die Impfung sollte frühestens 4 Wochen nach durchgemachter Erkrankung stattfinden.
Weiterführende Informationen:
- Covid-Zertifikat soll einheitlich, fälschungssicher und international kompatibel sein
- Coronavirus: BR konkretisiert Einsatz des Covid-Zertifikats | law-news.ch
- BR verabschiedet Verordnung über Covid-Zertifikate | law-news.ch
- COVID-19-Impfung: COVID-Zertifikate im Kanton Zürich ab 14.06.2021 verfügbar | law-news.ch
- Auslandreisen II: Einreisebedingungen für Schweizer im Ausland | law-news.ch
- Coronavirus (COVID-19): Einreisemöglichkeiten für Schweizer im Ausland? | law-news.ch
- Reiserecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam