ZGB 273 ff.
Für die Ausgestaltung des Besuchsrechts ist das Alter des Kindes von entscheidender Bedeutung:
- Bei Kleinkindern gilt folgendes Besuchsrecht als Minimum:
- zwei halbe Tage pro Monat (ohne Ferienrecht)
- Ein so beschränktes Besuchsrecht muss sich rechtfertigen:
- aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls.
Urteil des Bundesgerichts vom 08.12.2020 (5A_290/2020)
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam