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Neues Grenzgänger-Abkommen mit Italien: BR verabschiedet Botschaft

Datum:
13.08.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Abkommen, Bundesrat, Grenzgänger, Italien
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erhalt guter bilateraler Beziehungen

Der Bundesrat (BR) hat am 11.08.2021 die Botschaft zum neuen Grenzgänger-Abkommen zwischen der Schweiz und Italien verabschiedet:

Neue Regeln

Mit dem neuen Abkommen behält die Schweiz

  • 80 Prozent der regulären Quellensteuer auf dem Einkommen von Grenzgängern, die neu in der Schweiz arbeiten.
  • Die neuen Grenzgänger werden auch in Italien ordentlich besteuert, wobei eine Doppelbesteuerung beseitigt wird.
  • Als «neue» Grenzgänger gelten Personen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens in den Arbeitsmarkt eintreten.

Übergangsbestimmungen

  • Für folgende Personen gilt eine Übergangsregelung:
    • die zwischen dem 31.12.2018 und dem Inkrafttreten des neuen Abkommens arbeiteten bzw. gearbeitet haben, und zwar
    • in den Kantonen
      • Graubünden
      • Tessin
      • Wallis.
  • Diese Grenzgänger werden weiterhin ausschliesslich in der Schweiz besteuert, wobei die Schweiz den italienischen Grenzgemeinden bis zum Ende des Steuerjahres 2033 einen finanziellen Ausgleich in der Höhe von 40 % der in der Schweiz erhobenen Quellensteuer entrichtet.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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