Erhalt guter bilateraler Beziehungen
Der Bundesrat (BR) hat am 11.08.2021 die Botschaft zum neuen Grenzgänger-Abkommen zwischen der Schweiz und Italien verabschiedet:
- Das neue Abkommen
- war nach jahrelangen Verhandlungen im Dezember 2020 unterzeichnet worden;
- verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängern deutlich;
- trägt zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern bei.
Neue Regeln
Mit dem neuen Abkommen behält die Schweiz
- 80 Prozent der regulären Quellensteuer auf dem Einkommen von Grenzgängern, die neu in der Schweiz arbeiten.
- Die neuen Grenzgänger werden auch in Italien ordentlich besteuert, wobei eine Doppelbesteuerung beseitigt wird.
- Als «neue» Grenzgänger gelten Personen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens in den Arbeitsmarkt eintreten.
Übergangsbestimmungen
- Für folgende Personen gilt eine Übergangsregelung:
- die zwischen dem 31.12.2018 und dem Inkrafttreten des neuen Abkommens arbeiteten bzw. gearbeitet haben, und zwar
- in den Kantonen
- Graubünden
- Tessin
- Wallis.
- Diese Grenzgänger werden weiterhin ausschliesslich in der Schweiz besteuert, wobei die Schweiz den italienischen Grenzgemeinden bis zum Ende des Steuerjahres 2033 einen finanziellen Ausgleich in der Höhe von 40 % der in der Schweiz erhobenen Quellensteuer entrichtet.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam