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Immaterialgüterrecht Schweiz

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Schweizer Patentsystem: Nach Vernehmlassung Modernisierung angesagt

Datum:
19.08.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Immaterialgüterrecht Schweiz
Stichworte:
Bundespatentgericht, Patentanwalt, Patentsystem
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Flexible Patentprüfung – vollgeprüftes Schweizer Patent nur auf Antrag

Der Bundesrat (BR) hat am 18.08.2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Teilrevision des Patentgesetzes (PatG) zur Kenntnis genommen und anschliessend über das weitere Vorgehen entschieden.

In der Vernehmlassung wurde eine Modernisierung des Patentprüfungsverfahrens grundsätzlich begrüsst.

Der BR beschloss:

  • Berücksichtigung der in einzelnen Bereichen geäusserten Kritik mit inhaltlichen Anpassungen der Vorlage
  • Auftrag an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bis Ende 2022 eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

Einleitung

Erinnerlich hatte der BR am 14.10.2020 die Teilrevision des Patentgesetzes (PatG) in die Vernehmlassung geschickt.

Ziele des Vernehmlassungsverfahrens waren:

  • Erfüllung des parlamentarischen Auftrag (19.3228 Motion Hefti), zu prüfen:
    • eine Vollprüfung des Schweizer Patents und
    • eine Einführung eines ungeprüften Schutzrechts für Gebrauchsmuster.

Die Vernehmlassung ergab nun, dass

  • eine «Entweder-oder»-Lösung – vollgeprüftes Patent oder Gebrauchsmuster – zu starr ist und
  • eine flexible Patentprüfung gewünscht wird.

Bewährtes «ungeprüftes» Schweizer Patent bleibt

Gestützt auf die Vernehmlassung hält der BR an der Einführung eines vollgeprüften Patents fest. Weiter sieht der BR folgendes vor:

  • Verzicht auf die Einführung eines Gebrauchsmusters
  • Beibehaltung des heutigen Patentsystem, soweit es sich – gemäss Rückmeldung aus der Vernehmlassung – bewährt hat
  • Weiterhin keine Novitäten-Prüfung
    • Grundsätzlich wird deshalb eine Patentanmeldung – wie bisher – vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) nicht auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft
    • Damit steht den Erfindern nach wie vor ein «ungeprüfter», jedoch kostengünstiger Schutztitel zur Verfügung – wie dies von der Motion gefordert wurde.

Flexible Patentprüfung – vollgeprüftes Schweizer Patent auf Antrag

Neu:

  • Erfindern soll es auch offenstehen, die Prüfung sämtlicher Patentierungsvoraussetzungen (v.a. Neuheit und erfinderische Tätigkeit) beim IGE zu beantragen.

Ein solches vollgeprüftes Schweizer Patent soll für KMU eine vollwertige Alternative zum Europäischen Patentamt (EPA) erteilten, vollgeprüften und auf die Schweiz ausgedehnten europäischen Patent bilden. Damit wäre eine Alternative zu dem für KMU oft umständlichen und teureren EPA-Patent geschaffen.

Mehr Rechtssicherheit durch obligatorische Recherche

Der BR möchte beim «ungeprüften» Schutztitel mehr Rechtssicherheit schaffen, wie dies mit der Motion und auch in der Vernehmlassung gefordert wurde:

  • Ergänzung jeder Patentanmeldung durch eine obligatorische Recherche (öffentlicher Recherchebericht)
    • Der öffentliche Recherchebericht soll denjenigen Stand der Technik dokumentieren, von welchem sich die Erfindung genügend abheben muss
  • Aufgrund dieser Informationen soll sich besser beurteilen lassen, ob die Erfindung tatsächlich schutzfähig ist.

Schlanker Rechtsmittelweg mit auf Patentsachen spezialisiertem Gericht

Der BR will nun das Schweizer Patentsystem möglichst schlank ausgestalten und somit eine attraktive Alternative zum europäischen Patent anbieten:

  • IGE-Entscheide müssen auf Beschwerde hin durch ein Gericht überprüfbar sein
    • Direkte Kontrolle inskünftig durch das Bundespatentgericht, mit der dafür notwendigen, hohen technischen Expertise
  • Verzicht auf das 2008 eingeführte Einspruchsverfahren (bisher wurde dieses nie in Anspruch genommen).

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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