In Kraft seit 20.09.2021
Bildquelle: bag.admin.ch – Grafik zu den Einreiseregeln (PDF, 110 kB, 22.09.2021)
Einleitung
- Alle Einreisenden müssen ein Einreiseformular vorweisen.
 - Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, haben Sie zudem ein negatives Testergebnis vorzuweisen.
 
Schweizer + gleichgestellte Aufenthaltsberechtigte
- Personen, die einen Schweizer Pass haben oder über eine gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügen, dürfen jederzeit in die Schweiz einreisen.
 - Alle Einreisenden müssen die grenzsanitarischen Massnahmen der Schweiz beachten.
 
Ausländische Staatsangehörige
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weist ausländische Staatsangehörige auf folgendes hin:
- Möglicherweise darf der ausländische Staatsangehörige nicht in die Schweiz einreisen.
 
Das BAG empfiehlt dem Touristen vor Antritt der Reise folgende Fragen abzuklären:
- 
1. Darf ich überhaupt in die Schweiz einreisen?
 
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- Die Antwort finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).
 - Das SEM ist für die Einreisebestimmungen der Schweiz zuständig.
 
 
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2. Nur falls Ihre Einreise erlaubt ist:
 
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1. Welche Regeln gibt es?
- 1. Für die Antwort vgl.
 
 
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- Coronavirus: Einreise in die Schweiz | admin.ch
 
 
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- 2. Weiter sind zu beachten:
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- Zusätzliche Informationen für Einreisende | admin.ch
 
 
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 - 2. Weiter sind zu beachten:
 
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Weiter ist die SEM-Risikoländerliste zu beachten:
Weiterführende Informationen
- Coronavirus: Einreise in die Schweiz + Zugang zum Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte Personen – Neue Regeln
 - Coronavirus: BR dehnt Zertifikatspflicht aus + startet Konsultation zu neuen Einreisebestimmungen
 - Coronavirus: BR startet vorsorglich Konsultation zur Ausdehnung der Zertifikatspflicht
 - Coronavirus: Kantonskonsultation zum 4. Öffnungsschritt + Strategie für kommende Monate
 - Coronavirus: Nächster Öffnungsschritt am MO 19.04.2021
 - Coronavirus (COVID-19): Konsultation zu zweitem Öffnungsschritt trotz fragiler Lage
 
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
