In Kraft seit 20.09.2021
Bildquelle: bag.admin.ch – Grafik zu den Einreiseregeln (PDF, 110 kB, 22.09.2021)
Einleitung
- Alle Einreisenden müssen ein Einreiseformular vorweisen.
- Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, haben Sie zudem ein negatives Testergebnis vorzuweisen.
Schweizer + gleichgestellte Aufenthaltsberechtigte
- Personen, die einen Schweizer Pass haben oder über eine gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügen, dürfen jederzeit in die Schweiz einreisen.
- Alle Einreisenden müssen die grenzsanitarischen Massnahmen der Schweiz beachten.
Ausländische Staatsangehörige
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weist ausländische Staatsangehörige auf folgendes hin:
- Möglicherweise darf der ausländische Staatsangehörige nicht in die Schweiz einreisen.
Das BAG empfiehlt dem Touristen vor Antritt der Reise folgende Fragen abzuklären:
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1. Darf ich überhaupt in die Schweiz einreisen?
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- Die Antwort finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).
- Das SEM ist für die Einreisebestimmungen der Schweiz zuständig.
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2. Nur falls Ihre Einreise erlaubt ist:
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1. Welche Regeln gibt es?
- 1. Für die Antwort vgl.
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- Coronavirus: Einreise in die Schweiz | admin.ch
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- 2. Weiter sind zu beachten:
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- Zusätzliche Informationen für Einreisende | admin.ch
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- 2. Weiter sind zu beachten:
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Weiter ist die SEM-Risikoländerliste zu beachten:
Weiterführende Informationen
- Coronavirus: Einreise in die Schweiz + Zugang zum Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte Personen – Neue Regeln
- Coronavirus: BR dehnt Zertifikatspflicht aus + startet Konsultation zu neuen Einreisebestimmungen
- Coronavirus: BR startet vorsorglich Konsultation zur Ausdehnung der Zertifikatspflicht
- Coronavirus: Kantonskonsultation zum 4. Öffnungsschritt + Strategie für kommende Monate| law-news.ch
- Coronavirus: Nächster Öffnungsschritt am MO 19.04.2021
- Coronavirus (COVID-19): Konsultation zu zweitem Öffnungsschritt trotz fragiler Lage
Quelle
LawMedia Redaktionsteam