Projekt BEPS 2.0 der OECD
Einleitung
Die überraschend schnelle Einigung auf eine globale Mindeststeuer für Grossunternehmen auf 15 % beeinflusst den Steuerwettbewerb und die Standortattraktivität der Schweiz.
Agenda
- Einleitung
- Ausgangslage
- BEPS 2.0-Beschlussstand
- BEPS 2.0-Umsetzungsstand
- Allgemeines
- Bemessungsgrundlage
- Abzüge
- Steueranrechnung im Ausland
- Koordination innerhalb der Schweiz (Kantone)
- Weitere Massnahmen der Schweiz gegenüber der OECD geplant
- Erfordernis einer verfassungsmässigen Grundlage?
- BEPS 2.0-Folgen für die Schweiz
- Innerstaatliche Abstützung von BEPS 2.0
- Fazit
Ausgangslage
Ausgangslage bildeten die Bestrebungen der grossen Industrienationen zu einer Neuordnung der internationalen Unternehmensbesteuerung:
- Umverteilung des Gewinnsteuersubstrats
- Verschiebung der Besteuerungsrechte von den Sitzstaaten in die Marktländer
- globale Annäherung der Gewinnsteuersätze
- Einschränkung des Spielraums für den internationalen Steuerwettbewerb.
Kleine und innovative Volkswirtschaften mit effizienter Verwaltung wie die Schweiz werden dadurch negativ betroffen.
BEPS 2.0-Beschlussstand
Gemäss den Eckwerten vom Juli 2021 soll der globale Minimalsatz bei „mindestens 15%“ liegen.
Nun wurde das Wort „mindestens“ herausgenommen. – Eine für die Schweiz bedeutende Retusche.
Ist der Mindestsatz aber einmal etabliert, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis Satzerhöhungsforderungen gestellt werden.
BEPS 2.0-Umsetzungsstand
Allgemeines
Zunächst stellt sich die Frage, wovon die sog. „15 %“ zu berechnen sind.
Die nachfolgenden Ausführungen sind noch nicht in Stein gemeisselt, sollen aber den „Meccano“ skizzieren.
Bemessungsgrundlage
International anerkannte Rechnungslegungsstandards wie IFRS sollen die Basis zur Berechnung des massgebenden Gewinns bilden.
Abzüge
Von der Berechnung des massgebenden Gewinns sollen noch Abzüge zur «Belohnung» von Firmensubstanz vor Ort möglich sein.
Die Abzüge sollen zunächst betragen:
- 10 % der Lohnkosten
- 8 % des Buchwerts der Sachanlagen im betroffenen Land
- Die Abzüge sollen über zehn Jahre linear auf jeweils 5 % sinken.
Die Schweiz wollte einen Abzug von mindestens 15 % ausbedingen.
Demgegenüber hätten Hochsteuerländer am liebsten keinen Abzug.
Steueranrechnung im Ausland
Noch unklar ist, ob das US-Steuerrecht inskünftig eine vollständige Anrechnung der ausländischen Steuern vorsieht. Die geltenden Mindestbesteuerungsregeln der USA erlauben nur eine Anrechnung von 8o % der ausländischen Steuern.
Koordination innerhalb der Schweiz (Kantone)
Viele der betroffenen Konzerne sind in mehreren Kantonen aktiv. Dies erfordert daher eine Koordination zwischen den mehreren Kantonen:
- Bestimmung eines für Veranlagung und Koordination zuständigen Kantons?
- Zuständigkeit desjenigen Kantons, in welchem der betroffene Konzern die grössten Gewinne versteuert?
Ob und inwieweit eine Anknüpfung im obgenannten Sinne in diesem Punkt das verfassungsrechtliche Problem zu lösen vermag, kann derzeit nicht vorausgesagt werden.
Der Bund kann die nötigen Zusatzsteuern nicht erheben, weil dies verfassungswidrig wäre.
Weitere Massnahmen der Schweiz gegenüber der OECD geplant
Die Schweizer Regierung bemüht sich nun – nachträglich – möglichst gute Rahmenbedingungen zu erhalten.
Erfordernis einer verfassungsmässigen Grundlage?
Die Bundesjuristen und die externen Wissenschafter geben sich bedeckt, wenn es um die Frage geht, ob die OECD-Steuerordnung BEPS 2.0 ohne weiteres in der Schweiz umgesetzt werden kann.
Hinter vorgehaltener Hand geht man davon aus, dass die globale Mindestbesteuerung in der Schweiz ohne gleichzeitige Verfassungsänderung nicht als möglich erscheint. Alles andere wäre unsachgemäss.
Es ist denkbar, dass die Reform der globalen Mindestbesteuerung in der Schweiz zum Politikum wird.
BEPS 2.0-Folgen für die Schweiz
Vor diesem Hintergrund muss die Frage gestellt werden, wie sich die Schweiz positionieren soll, um weiterhin ein attraktiver Unternehmensstandort zu bleiben.
Auch wenn gewinnsteuerliche Überlegungen an Bedeutung verlieren dürften, muss ein effizientes und attraktives Steuerumfeld garantiert werden können, um den Zuzug international und global tätiger Unternehmen zu gewährleisten.
Die Steuerpolitik hat zwei Hauptaufgaben:
- Sicherstellung der notwendigen Fiskaleinnahmen
- Förderung des langfristigen Wirtschaftswachstums.
Für die Beibehaltung dieser Maximen kommt der richtigen Priorisierung anstehender und neuer Steuerreformen grosse Bedeutung zu.
Auch Ideen sind gefragt:
- Unternehmungen sollen zum Beispiel ihre Fremdfinanzierung zukünftig noch besser in der Schweiz abwickeln können:
- Attraktivitätssteigerung des Standorts Schweiz
- Entstehung eines sog. „Ankereffekts“ da den Finanzierungsfunktionen erfahrungsgemäss weitere Unternehmensfunktionen folgen (internationale Unternehmen werden meistens an möglichst an wenigen Standorten gebündelt).
Die aktuellen Bemühungen für eine „Verrechnungssteuer-Reform“ gehen daher in die richtige Richtung:
- Zustimmung Nationalrat
- Botschaft des Bundesrats
- Stärkung des Fremdkapitalmarkts durch die Verrechnungssteuerreform
- Eckwerte für Verrechnungssteuerreform
- EFD-Content: Reform des Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)
Innerstaatliche Abstützung von BEPS 2.0
Die bereits eingeleitete Evaluation der steuerlichen Handlungsfelder durch die Expertengruppe ist zu aktualisieren und v.a. ideenreich zu ergänzen.
Wo ein Ziel ist, ist auch ein Weg.
Fazit
Global werden also die Karten im Steuerwettbewerb neu gemischt.
Das laufende Jahr wird für die Schweiz entscheidend sein, wie die Weichen gestellt und, ob sie richtig gestellt werden.
Der Bundesrat wird über die Bücher gehen und prüfen müssen, ob er nach seiner überraschenden Annahme des Projekts BEPS 2.0 der OECD dem Volk eine Verfassungsänderung unterbreiten und, ob er den innerstaatlichen Vollzug ordnen muss.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam