Anpassung Zivilstandsverordnung (ZStV) und Zivilstandsgebührenverordnung (ZStGV)
Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können künftig im Personenstandsregister rasch und unbürokratisch ändern:
- ihr Geschlecht und
- ihren Vornamen.
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 27.10.2021 auf den 01.1.2022 in Kraft gesetzt:
- die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB)
- die damit verbundenen Anpassungen der Zivilstandsverordnung (ZStV)
- die Aktualisierung der Verordnung über die Zivilstandsgebühren (ZStGV).
Einleitung
Das Parlament hat am 18.12.2020 die Gesetzesänderung betreffend Änderung des Geschlechtseintrags in den Zivilstandsregistern beschlossen:
- Die Änderung ermöglicht es betroffenen Personen, ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt rasch und unbürokratisch zu ändern.
Erklärungsrecht
Die Erklärung kann abgegeben werden
- von jeder Person,
- die innerlich fest davon überzeugt ist,
- nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.
Minderjährige Personen
Sofern die betroffene Person
- noch nicht 16 Jahre alt ist,
- unter umfassender Beistandschaft steht oder die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat,
- ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
Kosten
Die Erklärung ist gebührenpflichtig und kostet
- CHF 75.
Inkraftsetzung
Der BR hat entschieden, die Änderungen und Anpassungen der Erlasse auf den 01.01.2022 in Kraft zu setzen.
Auswirkungen?
Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf:
- bestehende familienrechtliche Beziehungen wie
- die binäre Geschlechterordnung
- männlich
- weiblich.
Weiterhin kann im Personenstandsregister nur eingetragen werden:
- das männliche oder das weibliche Geschlecht.
Die allfällige Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts bilden
- Gegenstand eines Berichts, den der BR derzeit in Erfüllung der Postulate Arslan 17.4121 und Ruiz 17.4185 erarbeitet.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam