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Arbeitsrecht / Ausländer- und Asylrecht

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Australische Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit

Datum:
17.11.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Freizügigkeit, Zweikreis-Migrationspolitik
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Junge Schweizer haben neu Zugang zum australischen «Work and Holiday»-Programm

Ab dem 01.01.2022 können australische Staatsangehörige ohne Visum in die Schweiz einreisen. Die entsprechende Verordnung wurde angepasst.

Schweizer Staatsangehörige erhalten ab dem gleichen Datum Zugang zum australischen «Work and Holiday»-Programm.

Einleitung

Aktuell benötigen australische Staatsangehörige für die Einreise in die Schweiz ein Visum, wenn sie planen:

  • einen Kurzaufenthalt mit Erwerbstätigkeit oder
  • einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen.

Die Schweiz erteilte jedes Jahr zwischen 500 und 800 Visa an australische Staatsangehörige.

Neu

Ab dem 01.01.2022 ist kein Visum mehr erforderlich, unabhängig von

  • Dauer
  • Aufenthaltszweck.

Verordnungsanpassung

Der Bundesrat (BR) hat hiezu an seiner Sitzung vom 01.10.2021 entsprechend angepasst:

  • die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV).

Einreisevoraussetzungen

Die Einreisevoraussetzungen nach dem schweizerischen Recht und der Schengen-Regelung gelten weiterhin:

  • Australische Staatsangehörige, die in die Schweiz einreisen möchten,
    • müssen über die für den Aufenthalt notwendigen finanziellen Mittel verfügen;
    • unterliegen den ausländerrechtlichen Aufenthaltsbestimmungen;
    • und sich mehr als drei Monate in der Schweiz aufhalten wollen oder in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, benötigen eine Bewilligung;
  • eine solche Bewilligung ist vor der Einreise in die Schweiz bei der am vorgesehenen Wohn- oder Arbeitsort zuständigen Behörde zu beantragen.

Schweizer in Australien

Australien wird per 01.01.2022 die Schweiz in die Liste der Staaten, deren Angehörige zum «Work and Holiday»-Programm zugelassen sind, aufnehmen.

Dieses Programm richtet sich an junge Menschen

  • zwischen 18 und 30 Jahren,
    • die für touristische, kulturelle oder Studienzwecke nach Australien reisen und dort für kurze Zeit arbeiten möchten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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