Möglichkeit, zu heiraten oder die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln
Ab dem 01.07.2022 können gleichgeschlechtliche Paare
- heiraten oder
- ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Nach der Erwahrung des Abstimmungsergebnisses hat der Bundesrat (BR) am 17.11.2021 beschlossen, die Vorlage zur «Ehe für alle» auf den obgenannten Zeitpunkt in Kraft zu setzen.
Einleitung
Die «Ehe für alle» wurde in der Volksabstimmung vom 26.09.2021 von einer klaren Mehrheit der Stimmberechtigten und von den Stimmbürgern in allen Kantonen angenommen.
Übergangsbestimmungen
Das Parlament hatte in den Übergangsbestimmungen eine zweistufige Inkraftsetzung beschlossen.
Inkrafttreten erster Stufe
Eine einzelne Bestimmung (Art. 9g Abs. 2 SchlT ZGB) tritt bereits am 01.01.2022 in Kraft:
- Dieses „Inkrafttreten erster Stufe“ betrifft den Güterstand von gleichgeschlechtlichen Paaren, die im Ausland eine Ehe geschlossen haben, welche in der Schweiz bisher als eingetragene Partnerschaft anerkannt wurde.
Inkrafttreten zweiter Stufe
Das Gesetz sieht sodann vor, dass die eigentliche Vorlage sechs Monate später in Kraft tritt:
- Gleichgeschlechtliche Paare können folglich
- ab dem 01.07.2022
- heiraten oder
- ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.
- ab dem 01.07.2022
Ehevorbereitungsverfahren
Das Gesuch um Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens kann aber
- vor diesem Datum eingereicht werden.
Umwandlungsgesuch für eingetragene Partner
Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe genügt eine
- gemeinsame Erklärung der Partner an das Zivilstandsamt.
Ab dem 01.07.2022 keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr möglich
In der Schweiz können ab dem 01.07.2022 keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden:
- Solchen Paaren steht ab dann einzig die Ehe offen.
- Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften dürfen jedoch ohne spezielle Erklärung weitergeführt werden.
Weiterführende Informationen:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam