Inkrafttreten einer neuen Verordnung per 01.01.2022, wegen Ablösung des LIBOR durch den SARON (SAR3MC)
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat gemäss Mitteilung vom 29.11.2021 den Höchstzinssatz für Konsumkredite per 01.01.2022 festgelegt.
Er bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert:
- Barkredite: 10 % p.a.
- Überziehungskredite: 12 % p.a.
Der bisher verwendete Referenzzinssatz, der Dreimonats-Libor, wird ab dem Jahr 2022 bekanntlich nicht mehr weitergeführt.
Der Bundesrat (BR) hatte deshalb am 19.05.2021 beschlossen,
- als Referenzzinssatz für die Berechnung des Höchstzinses künftig den über drei Monate aufgezinsten Saron (SAR3MC) zu verwenden.
Da sich dieser – wie bisher auch der Dreimonats-Libor – im negativen Bereich befinde, habe das EJPD den Höchstzinssatz im Bereich der Konsumkredite
- wiederum auf den gesetzlich vorgegebenen Mindestwert (10 % bzw. 12 %) festgelegt.
Der Höchstzinssatz wurde – bisher jährlich – in einer jeweils neuen Verordnung festgelegt:
- Die Verordnung des EJPD über den Höchstzinssatz für Konsumkredite vom 22.11.2021 wurde auf den 01.01.2022 in Kraft gesetzt.
Sie gilt neu unbefristet, wird aber – wie bisher – jährlich überprüft.
Eine neue Verordnung wird nur noch erlassen, wenn sich der Referenzzinssatz (SAR3MC) massgeblich verändert.
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LawMedia Redaktionsteam