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Referenzzinssatz

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Höchstzins für Konsumkredite: Unveränderte Zinssätze für 2022

Datum:
30.11.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Referenzzinssatz
Stichworte:
Darlehen, Konsumentenschutz, Konsumkredit, Kredit, Referenzzinssatz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten einer neuen Verordnung per 01.01.2022, wegen Ablösung des LIBOR durch den SARON (SAR3MC)

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat gemäss Mitteilung vom 29.11.2021 den Höchstzinssatz für Konsumkredite per 01.01.2022 festgelegt.

Er bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert:

  • Barkredite: 10 % p.a.
  • Überziehungskredite: 12 % p.a.

Der bisher verwendete Referenzzinssatz, der Dreimonats-Libor, wird ab dem Jahr 2022 bekanntlich nicht mehr weitergeführt.

Der Bundesrat (BR) hatte deshalb am 19.05.2021 beschlossen,

  • als Referenzzinssatz für die Berechnung des Höchstzinses künftig den über drei Monate aufgezinsten Saron (SAR3MC) zu verwenden.

Da sich dieser – wie bisher auch der Dreimonats-Libor – im negativen Bereich befinde, habe das EJPD den Höchstzinssatz im Bereich der Konsumkredite

  • wiederum auf den gesetzlich vorgegebenen Mindestwert (10 % bzw. 12 %) festgelegt.

Der Höchstzinssatz wurde – bisher jährlich – in einer jeweils neuen Verordnung festgelegt:

  • Die Verordnung des EJPD über den Höchstzinssatz für Konsumkredite vom 22.11.2021 wurde auf den 01.01.2022 in Kraft gesetzt.

Sie gilt neu unbefristet, wird aber – wie bisher – jährlich überprüft.

Eine neue Verordnung wird nur noch erlassen, wenn sich der Referenzzinssatz (SAR3MC) massgeblich verändert.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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