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Zivilprozessrecht

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Prozessfinanzierung in der EU: Regulierungsvorhaben des EU-Parlaments

Datum:
26.11.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
EU, Prozessfinanzierung, Regulierung, Zivilprozessrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten

Einleitung

Die Prozessführung ist mit hohen Prozess- und Kostenrisiken verbunden. Heute kann sich nicht mehr jedermann die Geltendmachung seiner berechtigten Ansprüche vor Gericht leisten.

In den vergangenen 20 Jahren haben sich in der Schweiz und weltweit Unternehmen etabliert, die dem Anspruchsberechtigten gegen eine Erfolgsbeteiligung durch Finanzierung von Anwaltskosten und Gerichtsgebühren zum Recht verhelfen wollen.

Ein Überblick zur schweizerischen Prozessfinanzierung befindet sich unter:

Regulierungsvorhaben der EU

Das EU-Parlament will nun das boomende Geschäftsfeld der Prozessfinanzierung regulieren:

Das EU-Parlament ortet in der steigenden Zahl von Prozessfinanzierern eine Gefahr für die europäische Rechtspflege:

  • Dem Prozessfinanzierer sei nicht an der Gerechtigkeitsfindung zugunsten der Kläger gelegen.
  • Das Interesse des Prozessfinanzierers an den Rechtsstreitigkeiten sei primär eigennützig.

Beurteilung durch die Branchenvertreter

Die Branchenvertreter sehen keinen Grund für eine Regulierung der Prozessfinanzierung:

  • Keine Missbrauchsfälle.
  • Keine Lücken im Rechtssystem.
  • „Gleichlauf der Interessen» von Prozessfinanzierern und Klägern.
  • Der Entwurf sei
    • ungeeignet;
    • unverhältnismässig.

Beurteilung durch die Bundesrechtsanwaltskammer

Die deutsche Bundesrechtsanwaltskammer begrüsst den Entwurf und fordert vom Parlament gar eine Verschärfung der Prozessfinanzierungsregeln:

  • Prozessfinanzierer sollen Ver­einbarungen nur mit den Klägern, nicht aber mit Rechtsanwälten und anderen Partei­en schliessen dürfen.
  • Prozessfinanzierer sollen keinen Einfluss auf Vergleichs­verhandlungen nehmen dürfen.
  • Prozessfinanzierer sollen mit max. 30 % an der Erfolgssum­me beteiligt sein.

Gesetzgebungsprozess

Der Entwurf befindet sich im Gesetzgebungsprozess der EU.

Es wird sich weisen, was letztlich zur Normierung wird.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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