Die Prozessfinanzierung ermöglicht einem Anspruchsinhaber das Prozessieren ohne Kostenrisiken.
Anspruchsinhaber und Prozessfinanzierer (PF) schliessen hiefür regelmässig eine sog. Prozessfinanzierungsvereinbarung: Der PF übernimmt die Kosten des/der Verfahren/s gegen einen fairen Anteil am allf. Prozessgewinn bzw. Vergleich. Im Falle des Unterliegens (Prozessverlust) hat der Anspruchsinhaber nichts zu bezahlen.
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