LAWNEWS

Strafrecht / Vertretungsrecht

QR Code

Tod des Beschuldigten: Weitergültigkeit einer transmortalen Vollmacht?

Datum:
24.11.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafrecht, Vertretungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StPO 382 Abs. 3 / OR 405 Abs. 2

Stirbt der Beschuldigte während des Strafverfahrens, gilt dessen Rechtsvertretung weiterhin als bevollmächtigt, sich gegen eine Vermögenseinziehung zu wehren, wenn die davon belasteten Erben nicht informiert wurden. 

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Verfahrensfehler begangen:

  • Sie hatte die Vermögenseinziehung nicht den betroffenen Erben angezeigt.

Zum Schutz der einziehungsbetroffenen Erben resp. zur Rechtswahrung musste dieVollmacht des verstorbenen Beschuldigten resp. Erblassers deshalb weiterhin Gültigkeit behalten.

Erst wenn die Erben von der Vermögenseinziehung Kenntnis erhalten haben und damit ihre Interessen wahrnehmen können, wird die transmortale Vollmacht des Erblassers hinfällig.

Urteil des Bundesgerichts (6B_336/2021) vom 27.08.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.