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Sachenrecht / Immobilien / Verwaltungsrecht

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Zugang zum ÖREB-Kataster nun in allen Kantonen

Datum:
11.11.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobilien, Verwaltungsrecht
Stichworte:
Eigentumsbeschränkungen, Kataster
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen ohne Behördenkontakt digital abrufbar

Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (sog. ÖREB-Kataster) ist nun in allen 26 Kantonen der Schweiz verfügbar.

Er erleichtert den Zugang zu den Eigentumsbeschränkungen von Grundstücken in der ganzen Schweiz, ohne dass die Behörden kontaktiert werden müssen.

Einleitung

Wer in der Schweiz ein Grundstück besitzt, kann dieses bekanntlich nicht nach seinem Belieben nutzen:

  • Einhaltung des vom Gesetzgeber und den Behörden geschaffenen Rechtsrahmens.
  • Als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) werden bezeichnet alle Einschränkungen schaffenden
    • Gesetze
    • Verordnungen
    • Vorschriften.
  • Obliegenheit heutiger und künftiger Eigentümer, sich über die Beschränkungen ihres Grundstücks informieren.
  • Bisherige Situation, umständlich und langwierige Nachforschungen bei verschiedenen Behörden anstellen zu müssen.

Die Pionierin Schweiz

Zur Erleichterung des Zugangs zu diesen Daten wurde ab 2012 – aufgrund eines Bundesratsbeschlusses von 2009 – der ÖREB-Kataster aufgebaut:

  • Schweiz als erstes Land der Welt, welches diesen Zugang ermöglichte.
  • Pilotphase von 2012 bis 2015 mit Online-Stellung des ÖREB-Katasterportals in acht Kantonen
    • BE
    • GE
    • JU
    • NE
    • NW
    • OW
    • TG
    • ZH
  • Zentrale Bekanntmachung der von den Behörden beschlossenen Beschränkungen für Grundstücke.
  • Erhöhung der Rechtssicherheit im Bereiche des Grundeigentums.

Einheitlichkeit und Nachhaltigkeit

Ab 2016 begannen auch die übrigen Kantone mit dem Aufbau des ÖREB-Katasters und nutzten dabei die in den Pilotkantonen gesammelten Erfahrungen:

  • Effizienz des ÖREB-Katasters
  • Wirtschaftlichkeit des ÖREB-Katasters.

Die neuen Regeln waren 2020 in Kraft getreten.

Folgende Informationen sind nun für alle zugänglich: ÖREB betreffend

  • Raumplanung
  • Nationalstrassen
  • Eisenbahnen
  • Flughäfen
  • belastete Standorte
  • Wasser
  • Lärm
  • Wald
  • Versorgung
  • Entsorgung.

Dies kommt zugute:

  • den Eigentümern
  • den verschiedenen Akteuren auf dem Immobilienmarkt
  • den Behörden
  • der öffentlichen Verwaltung.

Wo sie bereits existieren, sind die Informationen in digitaler Form verfügbar:

  • Das kantonale ÖREB-Katasterportal ermöglicht den Zugang zu diesen Informationen über das Internet.

Weiterentwicklung des ÖREB-Katasters bis 2023

Der ÖREB-Kataster wird ständig weiterentwickelt.

Bis 2023 ist geplant, dass sechs weitere Themen und neue Funktionalitäten hinzukommen:

  • Planungszonen
  • Waldreservate
  • Gewässerraum
  • Projektierungszonen Starkstromanlagen
  • Baulinien Starkstromanlagen
  • Baulinien ausserhalb der Nutzungsplanung.

Fazit

Der ÖREB-Kataster wird zunehmend zu einer relevanten Informationsplattform für Planer, Immobilienerwerber, Immobiliennutzer und Immobilienveräusserer etc.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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