OR 398
Das Kantonsgericht des Kantons St. Gallen hat einen Rechtsanwalt zu Recht wegen anwaltlicher Sorgfaltsverletzung bei der Prozessführung zu Schadenersatz von beinahe CHF 392‘714.10 nebst 5 % Zins seit verschiedenen Daten verurteilt (Anwaltshaftung).
Der Kläger (Beschwerdegegner) führt als Landwirt in U.________ (Kanton St. Gallen) einen Landwirtschaftsbetrieb, auf dem insbesondere Chicorée produziert wird. Im Mai 2010 bestellte er nach längeren Vertragsverhandlungen bei der in Frankreich ansässigen C.________ S.A.R.L. eine selbstfahrende Erntemaschine, die er für die Chicorée-Ernte einzusetzen beabsichtigte. Die Maschine wurde in der Folge nicht geliefert.
Sein Anwalt (im vorliegenden Anwaltshaftungsverfahren Beschwerdeführer) klagte daraufhin auf vertragsgemässe Ablieferung und auf Zahlung von Schadenersatz. Das Kreisgericht Rheintal wies die Klage, soweit sie nicht zurückgezogen war, ab.
Der Anwalt hatte es unterlassen, die Schadenersatzforderung seines Klienten rechtzeitig zu substanziieren, obwohl er bei Einreichung der Replik über die geltend gemachten Schadenspositionen informiert war.
Urteil des Bundesgerichts 4A_187/2021 vom 22.09.2021
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LawMedia Redaktionsteam