Für Mitarbeiter im Monatslohn
Laut Seco-Mitteilung vom 10.12.2021 hat das Bundesgericht (BGer) in einem Urteil festgehalten, dass beim summarischen Abrechnungsverfahren Ferien- und Feiertage für Mitarbeiter im Monatslohn bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zu berücksichtigen seien.
Das entsprechende Urteil des BGer sei am 17.11.2021 gefällt worden und am 09.12.2021 beim Staatssekretariats für Wirtschaft SECO eingegangen.
Urteil des Bundesgerichts
Medienmitteilung des Seco vom 10.12.2021 | admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam