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Mietrecht / Miete / Mietvertrag

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Mietzinshinterlegung: Erfüllungswirkung?

Datum:
22.12.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Zahlungsverzugskündigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 259g Abs. 1 und 2; OR 259h Abs. 1

Hinterlegt ein Mieter im Hinterlegungszeitpunkt bereits fällige Mietzinse, bewirkt die Hinterlegung keine Tilgung der Mietzinsschuld.

Nicht rechtsgültig hinterlegte Mietzinse fallen an den Vermieter. Sie gelten aber

Quelle

BGer 4A_571/2020 vom 23.03.2021   =   BGE 147 III 218 ff.

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