Inkrafttreten: 01.01.2022
Per 01.01.2022 wird bei der direkten Bundessteuer erhöht:
- Quantitativ
- Die Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von 0.8 % auf 0.9 % erhöht.
- Anwendung
- DBSt
- MWST
- Anwendung ab 01.01.2022 auch bei der MWST-Deklaration
- Inkrafttreten
- Die Pauschale von 0.9% ist ab dem 01.01.2022 anzuwenden.
Im Einzelnen:
Per 01.01.2022 wird bei der direkten Bundessteuer die Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von 0.8 % auf 0.9 % erhöht:
- neuer Art. 5a Abs. 2 der Verordnung vom 10.02.1993 des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer [Berufskostenverordnung]
Zu beachten ist, dass vor diesem Hintergrund auch bei der Mehrwertsteuer ab dem 01.01.2022 die Pauschale von 0.9 % anzuwenden ist:
- MWST-Info 08, Ziff. 3.4.3.2.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam