Fokus: Nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände
Die Wettbewerbskommission (Weko) soll sich nicht auf die Abklärung belastender Umstände fokussieren, sondern auch die entlastenden Umstände von sich aus eruieren.
Die verfassungsmässige Unschuldsvermutung soll sich der Forderung des Motionärs Hans Wicki (FDP/NW) im Kartellgesetz präzisiert werden.
Mit 29 zu 13 Stimmen hat der Ständerat am MI 15.12.2021 einen entsprechenden Vorstoss von Hans Wicki (FDP/NW) angenommen.
Als nächstes befasst sich der Nationalrat (NR) mit dem Geschäft.
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LawMedia Redaktionsteam