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BR-Vorschläge für die Einführung eines Schweizer Trusts

Datum:
13.01.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Personenrecht
Stichworte:
Schweizer Recht, Trust, Trustrecht, Vernehmlassung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Errichtung eines Trusts soll künftig auch nach Schweizer Recht möglich sein, so der Bundesrat (BR).

Im Auftrag des Parlaments schlägt der BR deshalb die Einführung eines neuen Rechtsinstituts im Obligationenrecht (OR) vor.

Der BR hat dies an seiner Sitzung vom 12.01.2022 beschlossen und die hiefür notwendige Vernehmlassung eröffnet.

Einleitung

Der Trust ist ein im angelsächsischen Rechtsraum verbreitetes Rechtsinstitut.

IST

Aufgrund des Haager Trust-Übereinkommens (HTÜ), 2007 in Kraft getreten, werden im Ausland errichtete Trusts in der Schweiz anerkannt. So hat dieses Rechtsinstitut im Praxisalltag eine immer grössere Bedeutung erlangt, obwohl der Trust im schweizerischen Recht bisher nicht gesetzlich geregelt ist.

Ausnahme (Trust als Fiduzia): Auftragsrecht (OR 394 ff.)

SOLL

Damit die Schweizer Akteure nicht auf ausländische Trusts ausweichen müssen, hat das Parlament den BR im Rahmen der Motion 18.3383 beauftragt, einen Schweizer Trust zu schaffen.

Gemäss Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) wurde der Bedarf nach einem neuen Instrument bestätigt, nämlich

Die Einführung eines Trustrechts erbrächte verschiedene Vorteile:

  • Neue Anwendungs- und Geschäftsmöglichkeiten für einen Schweizer Trust;
  • Berücksichtigung eines internationalen Trends;
  • Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz.

Neues Instrument zur Vermögensverwaltung

Der Trust gilt als flexibles Instrument:

  • Nachlassplanung
    • Funktion
      • Im familiären Kontext wird der Trust oft eingesetzt zur:
        • Nachlassplanung
    • Beispiel
      • Ermöglichung der Übertragung eines Vermögens über mehrere Generationen.
  • Vermögens-Haltung und -Verwaltung
    • Funktion
      • Im Wirtschaftsleben werden Trusts auch verwendet zur:
        • Erhaltung von Vermögen;
        • Verwaltung von Vermögen;
        • Sicherung von Vermögen.
    • Beispiele
      • Finanzierung von Investitionen;
      • Finanzierung von Transaktionen.

Beneficiary + Trustee

Ähnlich wie bei einer Stiftung wird ausgeschieden:

  • ein bestimmtes Vermögen
  • zum Nutzen von begünstigten Personen.

Nur geht das Vermögen dabei über auf einen

  • besonderen Vermögensverwalter (den sog. Trustee)
    • Der Trustee verwaltet und verwendet das bestimmte Vermögen zum Nutzen der Begünstigten.

Dauer

Der Trust soll:

  • maximal 100 Jahre dauern;
  • ggf. vorher wieder aufgelöst werden können.

Geplante OR-Regelung

Neben der neuen Regelung des Trusts im OR sollen verschiedene Bundesgesetze entsprechend angepasst werden:

  • Explizite Regelung in den Steuergesetzen, wie Trusts steuerlich behandelt werden soll.
    • Im Moment erfolgt die Besteuerung nach Massgabe
      • der allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätze und
      • zweier Kreisschreiben.
    • Der BR schlägt vor,
      • die bisherigen Besteuerungsprinzipien beizubehalten;
      • unwiderrufliche Trusts ohne feste Ansprüche der Begünstigten neu im Grundsatz analog zur Stiftung zu besteuern.

In Übereinstimmung mit den internationalen Vorgaben enthält der Vorentwurf des Bundesrats zudem besondere Informations- und Dokumentationspflichten für sämtliche Trustees:

  • Trustees haben die wirtschaftlich berechtigten Personen (sog. Beneficial owner) festzustellen

Damit berücksichtigt der BR-Vorschlag die derzeit geltenden Verpflichtungen der Schweiz bei

  • der Bekämpfung der Geldwäscherei und
  • der Terrorismusbekämpfung sowie
  • im Bereich der Steuertransparenz.

Vernehmlassung

Der BR hat, wie eingangs erwähnt, die Vernehmlassung zu den entsprechenden Gesetzesänderungen am 12.01.2022 eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis 30.04.2022.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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