Der Trust ist ein in den angelsächsischen Common-Law-Staaten weit verbreitetes Rechtsinstitut.
Er bezeichnet ein Rechtsverhältnis, bei dem ein Treugeber (Settlor) das Eigentum an bestimmten Vermögenswerten auf eine oder mehrere Treunehmer / Trusteigentümer / Trustmanager (Trustees) überträgt, die das Vermögen zugunsten von bestimmten Begünstigten (Beneficiaries) zu verwalten und verwenden hat.
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Abgrenzung Trust / Stiftung / Treuhand:
Es sind Parallelen sowohl zur Schweizer Stiftung als auch zur im Schweizer Recht bekannten Treuhand (Fiducia) erkennbar. Allerdings müssen einige Abgrenzungen gemacht werden:
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