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COVID-19: BR beschliesst Massnahmen im Bereich Kurzarbeit

Datum:
27.01.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Kurzarbeit, Massnahmen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sofortiges Inkrafttreten der Änderung der „Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung“

Der Bundesrat (BR) hat am 26.01.2022 verlängert:

  • das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE);
  • die Erhöhung der Höchstbezugsdauer von KAE auf 24 Monate.

Zudem hat der BR aufgehoben:

  • für alle Betriebe die Karenzzeit;
  • die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent.

Für Betriebe, welche von der 2G+-Pflicht betroffen sind, wurde der Anspruch auf KAE für Personen in unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen unter bestimmten Bedingungen wieder eingeführt.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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