Sofortiges Inkrafttreten der Änderung der „Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung“
Der Bundesrat (BR) hat am 26.01.2022 verlängert:
- das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE);
- die Erhöhung der Höchstbezugsdauer von KAE auf 24 Monate.
Zudem hat der BR aufgehoben:
- für alle Betriebe die Karenzzeit;
- die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent.
Für Betriebe, welche von der 2G+-Pflicht betroffen sind, wurde der Anspruch auf KAE für Personen in unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen unter bestimmten Bedingungen wieder eingeführt.
Dokumente
Weiterführende Informationen:
- Coronavirus: Erhöhung Bezugsdauer Kurzarbeit und Verlängerung vereinfachtes Verfahren
- Coronavirus (COVID-19): Massnahmen-Anpassung der Kurzarbeitsentschädigung für Personen in besonderen Arbeitsverhältnissen
- Coronavirus: Erhöhung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate
- Coronavirus (COVID-19): Massnahmenverlängerung im Bereich der Kurzarbeit
- Coronavirus (COVID-19): Kurzarbeitsentschädigung – Verlängerung summarisches Verfahren bis 31.03.2021
- Coronavirus (COVID-19): Kurzarbeitsentschädigung – Aufhebung von Karenzfrist und max. Bezugsdauer sowie Anspruchsgruppen-Erweiterung
- Kurzarbeit
Quelle
LawMedia Redaktionsteam