Inkrafttreten: 30.09.2022
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 26.01.2022 dem Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) entsprochen und den antizyklischen Kapitalpuffer (AZP) reaktiviert:
- Um den zunehmenden Risiken am Hypothekar- und Immobilienmarkt entgegenzuwirken, müssen die Banken ab dem 30.09.2022 zusätzliche Eigenmittel für Wohnbauhypotheken in der Höhe von 2,5 Prozent halten.
Diese zusätzlichen Mittel umfassen neu
- 2,5 Prozent jener risikogewichteten Positionen,
- die direkt oder indirekt mit einer Wohnliegenschaft im Inland grundpfandgesichert sind.
Der antizyklische Kapitalpuffer (AZP)
- stärkt
- die Widerstandskraft der Banken, wenn infolge von Ungleichgewichten auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt Korrekturen erfolgen;
- wirkt
- einer weiteren Verschärfung der Situation auf diesen Märkten entgegen.
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LawMedia Redaktionsteam