Versicherungspflicht seit 01.01.2022 / Dekret 40/2021
In Italien müssen Pistenbenutzer (Skifahrer, Snowboarders etc.) neu eine Haftpflichtversicherung abschliessen.
Andernfalls drohen:
- eine Geldstrafe von bis zu € 150 Euro und
- der Entzug des Skipasses.
Diese Regelung ist seit 01.01.2022 in Kraft:
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Skifahrer
- «Der Skifahrer, der die alpinen Skipisten benutzt, muss über eine gültige Versicherung verfügen, die seine zivilrechtliche Haftung für Schäden oder Verletzungen, die er Dritten zufügt, abdeckt» (vgl. PlanetSki).
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Skipistenbetreiber
- „Der Betreiber der ausgestatteten Skigebiete, mit Ausnahme der für Langlauf reservierten Skigebiete, ist verpflichtet, den Benutzern beim Erwerb der Durchfahrtserlaubnis eine Haftpflichtversicherung für verursachte Schäden zur Verfügung zu stellen auf Personen oder Sachen.“ (vgl. PlanetSki)
Wer also nicht bereits aufgrund einer Reiseversicherung über eine Skiversicherungs-Deckung verfügt, kann sich über den Skipass versichern.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam