Vernehmlassungsdauer: 13.05.2022
Am 02.02.2022 hat der Bundesrat (BR) die Vernehmlassung für Änderungen in der Verordnung über die amtliche Vermessung eröffnet.
Der BR möchte damit die rechtlichen Grundlagen für ein neues Datenmodell schaffen, welches künftig bei der amtlichen Vermessung zum Einsatz kommen soll.
Die Vernehmlassung dauert bis am 13.05.2022.
Amtliche Vermessung
Zu den wichtigsten Grundsätzen des neuen Datenmodells der amtlichen Vermessung zählen dessen
- Modularität und
- Flexibilität.
Flexibilität
Die Flexibilität soll dadurch erzielt werden, indem das jetzige Modell in mehrere kleine, voneinander unabhängige Datenmodelle aufgeteilt wird, die nicht mehr in der Verordnung spezifiziert sein sollen.
Das Datenmodell der amtlichen Vermessung wird damit angepasst an:
- die minimalen Geodatenmodelle aller anderen Geobasisdaten des Bundesrechts.
In Zukunft soll es somit einfacher werden, kleinere Anpassungen vorzunehmen zu können, ohne gleich das ganze Geodatenmodell verändern zu müssen.
Das neue Datenmodell wird es ermöglichen, bestimmte Daten in die amtliche Vermessung einzubinden wie:
- Landesgrenze
- Fixpunkte der Landesvermessung.
Sie werden mit anderen Geodatensätzen verlinkt, damit es nicht zu Doppelspurigkeiten kommt.
Neues Datenmodel und Verordnungs-Revision
Nebst dem neuen Datenmodell bringt die Verordnungs-Revision
- Detailanpassungen bei der Neuregelung der Finanzierung der amtlichen Vermessung
- Regelung der Archivierung in den Kantonen und
- Einführung der Historisierung.
Aufnahme der Dienstbarkeitspläne
Weitere Aufnahmeunkte sind
- die Aufnahme der Dienstbarkeitspläne in die amtliche Vermessung,
- die Einführung der elektronischen Beglaubigung sowie
- die Anpassung des Meldeflusses bei Plangenehmigungsverfahren.
Berücksichtigung des technologischen Wandels
Die Revision soll auch den technologischen Wandel berücksichtigen, in Richtung:
- digitale Transformation der Gesellschaft;
- Wirtschaft;
- Verwaltung.
Änderung der Verordnung + Experimentierklausel
Die amtliche Vermessung soll
- durch entsprechende Regelungen auf Verordnungsebene für die Integration neuer Technologien bereitstellen;
- eine neue Experimentierklausel als rechtliche Grundlage enthalten, um künftig in Pilotprojekten rechtzeitig neue Technologien erproben und evaluieren zu können.
Dokumente
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam