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Grundbuchrecht

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Amtliche Vermessung

Rechtsgebiet:
Grundbuchrecht
Stichworte:
Grundbuchrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Grundbuch kann seine Funktion nur erfüllen, wenn eine zuverlässig angelegte und nachgeführte Vermessung vorhanden ist.

Die Einzelheiten der Amtlichen Vermessung sind wiedergegeben unter:

Beim Inkrafttreten des ZGB (01.01.1912) war das Vermessungswerk noch längst nicht abgeschlossen. Mit Bewilligung des Bundesrates wurde aufgrund einer erst provisorisch anerkannten Vermessung das Grundbuch eingeführt.

Der Vermessungsstand ist heute unterschiedlich. Mit einer Vollendung des Vermessungswerks ist in naher Zukunft noch nicht zu rechnen.

Gesetzestexte

Literatur

  • DESCHENAUX HENRI, SPR VI/3, S. 33 ff. und 49 ff.
  • SCHMID JÜRG, Basler Kommentar zu SchlTZGB 38 – 48
  • MUTZNER PAUL, Berner Kommentar zu SchlTZGB 38 – 48
  • HUSER MEINRAD, Geo-Informationsrecht – Rechtlicher Rahmen für Geographische Informationssysteme, Zürich 2005
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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