Inkrafttreten: 01.04.2022
Der Bundesrat (BR) hat am 02.02.2022 die Verordnungsänderung zur Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen genehmigt.
Die Ziele der Revision sind:
- Vereinfachung der Rechtsanwendung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen
- Anpassung der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen an die geltende Praxis
- zB schweizweite Harmonisierung der Erteilung von Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit.
Revisionsbereiche
Die Revision betrifft mehrere Artikel der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen der Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1 und 2).
Ziele
Die Revision zielt v.a. ab auf:
- Vereinfachung der Gesetzesanwendung
- Gewährleistung des Schutzes der Arbeitnehmer
- Klärung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bei der Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen
- zB Zuständigkeiten
- zB Voraussetzungen für die Bewilligung von Nacht- und Sonntagsarbeit
- zB Harmonisierung zwischen den Kantonen.
- Kontrolle
- Vereinfachung der kantonalen Kontrollen
- Bessere Verständlichmachung für
- die betroffenen Betriebe
- wie Betriebe, für welche Sonderbestimmungen gelten und die von der Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit befreit sind:
- zB Bäckereien
- zB Metzgereibetriebe
- usw.
- die Arbeitnehmer
- Neuumschreibung und teilweise Erweiterung der Sonderbestimmungen für Nacht- und Sonntagsarbeit
- Einführung des Artikel 51a und 51b ArGV 2, wonach bestimmte Instandhaltungs- und Winterdienstarbeiten in der Nacht und am Sonntag bewilligungsbefreit durchgeführt werden dürfen.
Inkraftsetzung
Die Verordnungsänderung tritt am 01.04.2022 in Kraft.
Dokumente
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam