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Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen: BR genehmigt Präzisierungen

Datum:
03.02.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitszeit, Ruhezeit, Ruhezeitbestimmungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: 01.04.2022

Der Bundesrat (BR) hat am 02.02.2022 die Verordnungsänderung zur Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen genehmigt.

Die Ziele der Revision sind:

  • Vereinfachung der Rechtsanwendung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen
  • Anpassung der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen an die geltende Praxis
    • zB schweizweite Harmonisierung der Erteilung von Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit.

Revisionsbereiche

Die Revision betrifft mehrere Artikel der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen der Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1 und 2).

Ziele

Die Revision zielt v.a. ab auf:

  • Vereinfachung der Gesetzesanwendung
    • Gewährleistung des Schutzes der Arbeitnehmer
    • Klärung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bei der Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen
      • zB Zuständigkeiten
      • zB Voraussetzungen für die Bewilligung von Nacht- und Sonntagsarbeit
      • zB Harmonisierung zwischen den Kantonen.
  • Kontrolle
    • Vereinfachung der kantonalen Kontrollen
    • Bessere Verständlichmachung für
      • die betroffenen Betriebe
      • wie Betriebe, für welche Sonderbestimmungen gelten und die von der Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit befreit sind:
        • zB Bäckereien
        • zB Metzgereibetriebe
        • usw.
      • die Arbeitnehmer
    • Neuumschreibung und teilweise Erweiterung der Sonderbestimmungen für Nacht- und Sonntagsarbeit
      • Einführung des Artikel 51a und 51b ArGV 2, wonach bestimmte Instandhaltungs- und Winterdienstarbeiten in der Nacht und am Sonntag bewilligungsbefreit durchgeführt werden dürfen.

Inkraftsetzung

Die Verordnungsänderung tritt am 01.04.2022 in Kraft.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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