ZGB 755 + ZPO 221 Abs. 1 lit. a
Ist das Mietobjekt mit einer Nutzniessung belastet, kommt der Nutzniesserin die Vermietereigenschaft zu, weshalb sie bei einer Mieterklage passivlegitimiert ist.
Quelle
Kantonsgericht Freiburg
Urteil vom 08.06.2021
G-Nr. 102 2021 33