Hier finden Sie Informationen und Musterschreiben zum Thema Nutzniessung sowie Links zu Immobilien, Vermögen, Besitz und Eigentum.
Die Nutzniessung (auch: Niessbrauch) gilt als dingliche Befugnis zum vollen Genuss eines Gegenstandes (Liegenschaft oder bewegliche Sache), eines Rechts, einer Forderung oder gar eines ganzen Vermögens, durch Inbesitznahme, Gebrauch und Nutzung (des sog. „usus“ und „fructus“), alles unter Wahrung der Substanz.
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