LAWNEWS

Erbrecht

QR Code

Schiedsklausel im Erbvertrag: Bindungswirkung für Willensvollstrecker

Datum:
04.03.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Erbrecht, Erbvertrag, Schiedsklausel, Testamentsvollstrecker, Willensvollstrecker
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 517 f., IPRG 178 + IPRG 190 Abs. 2 lit. b

Nimmt der Willensvollstrecker sein Amt an, unterwirft er sich der Bindungswirkung des Erbvertrags. Die im Erbvertrag enthaltene Schiedsklausel kann auch ihm gegenüber durchgesetzt werden.

Gegen die Bindungswirkung kann der Willensvollstrecker nicht einwenden, er hätte von der Schiedsklausel keine Kenntnis gehabt. Es wäre dem Willensvollstrecker möglich gewesen, uneingeschränkt Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und von der Schiedsklausel Kenntnis zu erhalten.

Möchte er die Bindung an die Schiedsklausel vermeiden, bleibt es ihm immer offen, auf das Willensvollstreckermandat zu verzichten und es niederzulegen.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.