100 % Eigenmittel aus der Vorsorge
Ausgangslage
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat 2013 die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule geändert und den Kauf von Liegenschaften zur Immobilienmarkt-Stabilisierung erschwert.
Seit dieser Änderung gilt für Immobilienerwerber folgendes:
- 50 % der Eigenmittel müssen die Immobilienkäufer selber aufbringen:
- 50 % dürfen der zweiten Säule entnommen werden.
Debatte in der Sozialkommission des Nationalrates (SGK-N)
Eine Mehrheit der Sozialkommission des Nationalrates (SGK-N) geht davon aus, dass
- die Massnahme der Finma das Ziel, den Immobilienmarkt zu stabilisieren, verfehlt habe;
- dass der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung mit der Finma-Regelung «einem privilegierten Teil» der Bevölkerung vorbehalten bleibe;
- für viele Menschen der Erwerb von Wohneigentum aber ein wichtiges Ziel sei.
Eine Motion soll dies nun ändern.
Änderungsvorschlag des Nationalrates
Der Nationalrat (NR) debattierte am Dienstag, den 16.03.2022, darüber, dass der Eigenmittel-Anteil vollständig mit Geld aus der zweiten Säule gedeckt werden dürfe.
Bundesrat war dagegen
Der Bundesrat (BR) stellte sich – wie eine Minderheit der SGK-N – gegen den Vorstoss, aus folgenden Gründen:
- Eine Aufhebung des Mindestanteils eigener Mittel ausserhalb der zweiten Säule würde den Nachfrageboom nach Eigenheimen weiter verstärken;
- Durch die Änderung würden sich langfristig erhöhen:
- die Risiken für Vorsorgenehmer;
- die Gefahren für kreditgebende Institute.
Der bisherige Mindestanteil eigener Mitteln ausserhalb der zweiten Säule stelle sicher,
- dass eine bestimmte Wertminderung der Immobilie aufgefangen werden könne.
Entscheid des Nationalrates
Eine entsprechende Motion seiner Sozialkommission (SGK-N) nahm der Nationalrat an, mit 81 zu 71 Stimmen bei einer Enthaltung.
Weiterer Verlauf
Die Motion geht nun an den Ständerat.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam