Tragbarkeit
- Goldene Finanzierungsregel
- Die goldene Finanzierungsregel besagt, dass die Wohnkosten bei einem Immobilienerwerb aus Tragbarkeitsgründen nicht mehr als 25 % – 30 % des Einkommens betragen sollte
- Weiterführende Informationen
Eigenmittel
- Usanz
- 20 % des Kaufpreises aus Eigenmitteln
- Regulatorisches Minimum
- 10 % aus (echten) Eigenmitteln
- Weiterführende Informationen
Kredit-Rating
- Begriff
- Ratings sind Meinungsäusserungen zu relativen Kreditrisiken
- Vorbereitung ist alles
- Wer ungenügend vorbereitet zur Bank geht, erhält ein ungünstigeres Rating und schlechtere Konditionen
- Rating-Faktoren
- Eigenmittel
- Einkommen
- Eigenheimkosten in % des Einkommens (Goldene Finanzierungsregel)
- Dauer der Bankbeziehung
- Betreibungsregisterauszug
- Lebensstil des oder der Kreditnehmer
- CV / bisherige berufliche Entwicklung / Karriere-Aussichten
- Finanzielle Verpflichtungen
- Erbschaften / Anwartschaften
Weiterführende Informationen
- Verpfändung PK-Guthaben oder Vorbezug
- Siehe Hypotheken-Alternativen
- Verpfändung Säule 3a-Mittel
- Siehe Hypotheken-Alternativen
- Auswahl der Hypothekenart
- Siehe Hypotheken-Arten
Hypotheken im Alter
Zielpublikum
- Kreditnehmer 55+
- Senioren
- Pensionäre / Rentner
Altersguillotine von 65 Jahren
- für Neukredite
- für Amortisationen
- Vermehrt weisen Bankkundenberater „Hypothekarschuldner 65+“ auf die Möglichkeit von Amortisationen hin
- Betroffen sind vor allem Schuldner mit „Zweihypotheken“ (Sicherung des Hypothekarkredits durch Grundpfandrecht an 2. Rangstelle, für Belehnungen, die 65 % des Liegenschaftenwertes übersteigen)
Tragbarkeit
- Entscheidender Faktor für die „Hypothekensteuerung“ im Alter ist die Tragbarkeit
- Einkommens-Tragbarkeitsfaktoren
- Einkommen (zu erwartende AHV- und PK-Renten)
- + Kapitalerträge
- Lebensunterhaltskosten als Tragbarkeitsfaktoren
- Unerwartete Ausgaben für Gesundheit und Pflege etc.
- Bei Verlassen des Eigenheims in ein Alters- oder Pflegeheim, kann es sein, dass der Nettoertrag aus dem vermieteten, aber hypothekenbelasteten Haus die Alters- oder Pflegeheimkosten nicht zu decken vermag
- Immobilienunterhalt
- Mittelbedarf für Gebäudeunterhalt und Erneuerung berücksichtigen
- Berücksichtigung eines allfälligen Unterhaltsnachholbedarfs
Vermögensverzehr
- Ohne Pensionskapital und Kapitalertrag müssen die Hypothekarzinsen alleine aus den AHV-Renten getilgt werden; in solchen Fällen kommt der Hypothekarschuldner meistens nicht um einen – alarmierenden – Vermögensverzehr herum
- Heute berücksichtigen Banken den Vermögensverzehr bei der Tragbarkeitsrechnung
Problem der Tiefzinsphase
- Die Tiefzinsphase lässt den Kapitalertrag (Zinsen und Dividenden) schmelzen
- Vorbehalten bleiben Kapitalgewinne, nur nimmt durch die Tätigung von Börsengeschäften auch das Risiko zu (was die Hypotheken-Banken zu gewichten wissen)
Keine Hypothekenrückzahlungen / Amortisationen
- Bei Grundeigentümern, die in den Ruhestand treten, ist ein Hang zu freiwilligen Amortisationen festzustellen
- Bei Hypothekenrückzahlungen besteht das Risiko, dass mit den heute strengeren Regulatorien eine Wiederauszahlung möglicherweise verwehrt wird
- Abstellen der Banken auf das künftige Einkommen
- Teilrückzahlungen oder Amortisation erhöhen sogar die Steuerlast, da sich die Steuerabzüge reduzieren
- Daher: Wahrung des Handlungsspielraums
Indirekte Amortisation
- Ob die zur Tilgung der Hypothekarschuld – freiwillig- angesparten Mittel im Rahmen einer sog. „indirekten Amortisation“
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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