Es gibt Rechtsanwälte, die – aus welchen Gründen auch immer – vom Gegenanwalt die Vorlage der Anwaltsvollmacht verlangen. Gelegentlich werden deshalb sogar Standesgerichte bemüht.
In der Praxis wird die Aufforderung zur Vorlage der Vollmacht an Berufskollegen wie folgt beurteilt:
- Das Verlangen einer Vollmacht von einem Berufskollegen gilt nur dann als zulässig, wenn begründete Zweifel an seiner Mandatierung bestehen.
Als definitiv unzulässig wird das Einverlangen einer Vollmacht von Berufskollegen taxiert, wenn die beteiligten Anwälte bereits in der Angelegenheit korrespondiert hatten.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam