LAWNEWS

Gesellschaftsrecht / Zivilprozessrecht

QR Code

Aktienrechtliche Verantwortlichkeit: BGer bestätigt Direktklagerecht geschädigter Aktionäre und Gläubiger bei aufrechtstehender Gesellschaft

Datum:
23.05.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht
Stichworte:
Aktienrecht, Aktionär, Aktivlegitimation, Direktklagerecht, Gesellschaftsgläubiger, Verantwortlichkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 754 ff. / OR 41 / ZPO 55 Abs. 1

Die Klagebefugnis-Einschränkung direkt geschädigter Aktionäre und Gläubiger bei gleichzeitigem direkten Schaden der Gesellschaft gemäss dem neuen Urteil des BGer im Fall 4A_36/2021 gilt (weiterhin) nur im Konkurs der Gesellschaft. Anders ausgedrückt sind direkt geschädigte Aktionäre und Gläubiger trotz Gesellschaftsschaden bei einer aufrechtstehenden Gesellschaft klagelegitimiert.

Im Ergebnis bestätigt das Bundesgericht seine sog. «Biber-Rechtsprechung» von BGE 131 III 306. Gemäss «Biber-Rechtsprechung» ist die Klagebefugnis direkt geschädigter Aktionäre und Gläubiger bei gleichzeitigem direktem Schaden der Gesellschaft einzig im Konkurs der Gesellschaft eingeschränkt.

Das Bundesgerichtsurteil von 4A_36/2021 enthält umfangreiche Erwägungen von allgemeiner Bedeutung zur Verhandlungsmaxime bei Verantwortlichkeitsklagen.

Die Wiedergabe dieser Erwägungen an dieser Stelle würde den Rahmen dieser Publikation sprengen, weshalb verwiesen wird auf:

BGer 4A_36/2021 vom 01.11.2021   =   BGE 148 III 11 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.