Eine zeit- und funktionsgerechte Aufwertung geplant
Der Bundesrat (BR) hat am 18.05.2022 entschieden, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) in ein Bundesamt zu überführen.
Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD beauftragt, bis Ende 2022 Vorschläge auszuarbeiten,
- wie das Amt ausgestaltet und
- in welchem Departement es angesiedelt werden soll.
Der BR ist zum Schluss gelangt, dass Cybersicherheit als staatspolitisch wichtige Aufgabe auch weiterhin direkt durch eine Bunderätin oder einen Bundesrat geführt werden soll.
Er will das NCSC zudem stärken und daraus ein „Bundesamt für Cybersicherheit“ schaffen.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam