Verordnung über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (VPMT)
Der Bundesrat (BR) hat die Verordnung über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (VPMT) am 04.05.2022 verabschiedet.
- Die VPMT konkretisiert die Umsetzung der präventiv-polizeilichen Massnahmen, die im Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) vorgesehen sind.
- Das PMT-Gesetz kann somit auf den 01.06.2022 in Kraft treten.
- In der Vernehmlassung befürwortete eine klare Teilnehmer-Mehrheit die Verordnung (VPMT).
Einleitung
Für den besseren Schutz der Bevölkerung vor Terrorismus haben BR und Parlament mit dem PMT-Gesetz eine neue Rechtsgrundlage geschaffen:
- Erinnerlich hatten die Stimmberechtigten das Gesetz am 13.06.2021 in einer Referendumsabstimmung angenommen.
Das Bundesgesetz über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) sieht verschiedene präventiv-polizeiliche Massnahmen vor:
- Die entsprechende Verordnung (VPMT) konkretisiert die Umsetzung in der Praxis:
- Vorgabe, dass die zuständigen Behörden über die notwendigen Informationen verfügen müssen, um die Einhaltung der verfügten Massnahmen mittels Mobilfunklokalisierung überprüfen zu können.
- Regelung der Zugriffsrechte der Behörden auf Informationssysteme.
Vernehmlassungsergebnis
Aufgrund der Stellungnahmen hat der BR punktuelle formelle Anpassungen vorgenommen, namentlich bezüglich
- Rechnungstellung bei der Mobilfunklokalisierung eines terroristischen Gefährders.
Inkraftsetzung
Nach Abschluss der gesetzgeberischen Umsetzungsprozesse kann das PMT-Gesetz nun am 01.06.2022 in Kraft treten.
Besserer Bevölkerungsschutz vor Terrorismus
Die Polizei erhält präventiv-polizeiliche Massnahme-Möglichkeiten:
- Frühzeitiges Vorgehen gegen Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht.
- Verfügung gegenüber terroristischen Gefährdern von
- Meldepflichten
- Kontakt- oder Ausreiseverbote
- «Hausarrest»
Fedpol kann diese Massnahmen von Fall zu Fall auf Antrag der Kantone, allenfalls der Gemeinden, oder des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) anordnen:
- Voraussetzungen
- Ausgeschöpfte Möglichkeiten
- Es müssen bereits alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft sein.
- Verhältnismässigkeit
- Die Massnahmen müssen verhältnismässig sein.
- Befristung
- Die FEDPOL-Massnahmen müssen zeitlich befristet sein.
- Rechtsmittelfähigkeit
- Die FEDPOL-Massnahmen können vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
- Ausgeschöpfte Möglichkeiten
-
„Hausarrest“-Voraussetzungen
- Für die Anordnung eines „Hausarrests“ ist eine gerichtliche Genehmigung notwendig.
Dokumente
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens (PDF, 305 kB) | admin.ch
Verordnung über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (VPMT) (PDF, 742 kB) | admin.ch
Weiterführende Informationen
Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Bundesgesetz | parlament.ch
Terrorismusbekämpfung: BR setzt verschärftes Strafrecht per 01.07.2021 in Kraft | law-news.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam