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Strafrecht / Strafprozessrecht

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PMT-Gesetz tritt am 01.06.2022 in Kraft

Datum:
16.05.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Terrorismus
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verordnung über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (VPMT)

Der Bundesrat (BR) hat die Verordnung über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (VPMT) am 04.05.2022 verabschiedet.

  • Die VPMT konkretisiert die Umsetzung der präventiv-polizeilichen Massnahmen, die im Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) vorgesehen sind.
  • Das PMT-Gesetz kann somit auf den 01.06.2022 in Kraft treten.
  • In der Vernehmlassung befürwortete eine klare Teilnehmer-Mehrheit die Verordnung (VPMT).

Einleitung

Für den besseren Schutz der Bevölkerung vor Terrorismus haben BR und Parlament mit dem PMT-Gesetz eine neue Rechtsgrundlage geschaffen:

  • Erinnerlich hatten die Stimmberechtigten das Gesetz am 13.06.2021 in einer Referendumsabstimmung angenommen.

Das Bundesgesetz über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) sieht verschiedene präventiv-polizeiliche Massnahmen vor:

  • Die entsprechende Verordnung (VPMT) konkretisiert die Umsetzung in der Praxis:
    • Vorgabe, dass die zuständigen Behörden über die notwendigen Informationen verfügen müssen, um die Einhaltung der verfügten Massnahmen mittels Mobilfunklokalisierung überprüfen zu können.
    • Regelung der Zugriffsrechte der Behörden auf Informationssysteme.

Vernehmlassungsergebnis

Aufgrund der Stellungnahmen hat der BR punktuelle formelle Anpassungen vorgenommen, namentlich bezüglich

  • Rechnungstellung bei der Mobilfunklokalisierung eines terroristischen Gefährders.

Inkraftsetzung

Nach Abschluss der gesetzgeberischen Umsetzungsprozesse kann das PMT-Gesetz nun am 01.06.2022 in Kraft treten.

Besserer Bevölkerungsschutz vor Terrorismus

Die Polizei erhält präventiv-polizeiliche Massnahme-Möglichkeiten:

  • Frühzeitiges Vorgehen gegen Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht.
  • Verfügung gegenüber terroristischen Gefährdern von
    • Meldepflichten
    • Kontakt- oder Ausreiseverbote
    • «Hausarrest»

Fedpol kann diese Massnahmen von Fall zu Fall auf Antrag der Kantone, allenfalls der Gemeinden, oder des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) anordnen:

  • Voraussetzungen
    • Ausgeschöpfte Möglichkeiten
      • Es müssen bereits alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft sein.
    • Verhältnismässigkeit
      • Die Massnahmen müssen verhältnismässig sein.
    • Befristung
      • Die FEDPOL-Massnahmen müssen zeitlich befristet sein.
    • Rechtsmittelfähigkeit
      • Die FEDPOL-Massnahmen können vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
  • „Hausarrest“-Voraussetzungen

    • Für die Anordnung eines „Hausarrests“ ist eine gerichtliche Genehmigung notwendig.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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