Dauer: 25.10.2022
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 04.07.2022 die Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) bekanntgegeben.
Mit dieser Vorlage sollen die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedeten finalen Basel III Standards ins Schweizer Recht überführt werden, mit dem Ziel:
- Gewährleistung, dass der Schweizer Bankenplatz im internationalen Wettbewerb weiterhin über gute Bedingungen verfügt.
Die Vernehmlassung dauert bis am 25.10.2022, wobei vorbehalten bleibt:
- Eine Verlängerung der Vernehmlassungsfrist, falls kurz vor deren Ablauf wichtige Jurisdiktionen ihre Regulierungsentwürfe veröffentlichen sollten.
Im Einzelnen
Mit der vorgeschlagenen Anpassung der ERV sollen im Einklang mit den finalen Basel III harmonisiert werden:
- Basel III-Standards
- Die Standards, wonach risikoreichere Geschäfte mit mehr Eigenmitteln unterlegt werden müssen als risikoärmere, sollen in die ERV überführt werden.
- Auswirkungen der Differenzierung
- Diese stärkere Differenzierung nach Risiken kann Banken unterschiedlich betreffen:
- Insgesamt betrachtet dürften sich die Eigenmittelanforderungen für den Bankensektor – mit Ausnahme der Grossbanken – nicht wesentlich ändern.
- Diese stärkere Differenzierung nach Risiken kann Banken unterschiedlich betreffen:
- Messverfahren
- Andererseits wird das Zusammenspiel von standardisierten und internen Messverfahren so angepasst, dass eine transparente und international vergleichbare Berechnung der Kapitalanforderungen resultiert.
- Für Banken, welche gewisse Anforderungen mittels interner Modelle berechnen, wird dabei der Spielraum im Vergleich zu den Standardverfahren der übrigen Banken begrenzt.
- Andererseits wird das Zusammenspiel von standardisierten und internen Messverfahren so angepasst, dass eine transparente und international vergleichbare Berechnung der Kapitalanforderungen resultiert.
- Verankerung der FINMA-Rundschreiben in der ERV
- Gewisse Regulierungen, die bislang auf Stufe von Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA geregelt waren, sollen in der ERV verankert werden.
- Aktualisierung bestimmter ERV-Normen
- Gewisse Artikel der ERV sollen sodann den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Eigenmittelverordnung (ERV): BR verlangt von Banken zusätzliche Eigenmittel für Wohnbauhypotheken
- Eigenmittelverordnung (ERV): Einfachere Eigenmittelberechnung, Hypotheken-Risikogewichtung bei Wohnrenditeliegenschaften + Kapitalanforderungen bei „Parent-Banken“
- Höhere Kapitalanforderungen an inlandorientierte systemrelevante Banken
- Teilrevision Bankengesetz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam