Bildquelle: post.ch
Handlungsbedarf bei bundesnahen Betrieben + Überprüfungsbedarf bei Pensionskassen-Revisoren
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 31.08.2022 einen Bericht zum Handlungsbedarf im Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht gutgeheissen:
- Ergebnis: Das geltende Revisionsrecht hat sich grundsätzlich bewährt hat.
- Künftig: Gesetzliche Definition, unter welchen Voraussetzungen ein bundesnahes Unternehmen gleichzeitig eine Gesellschaft des öffentlichen Interesses ist.
- Überprüfung im Bereich der Pensionskassen: Anforderungen an die Qualität der Revisoren.
Einleitung
Im Rahmen der «PostAuto-Affäre» wurde auch die Rolle der Revisionsstellen der bundesnahen Unternehmen diskutiert:
- Gemäss aktuellem Recht werden bundesnahe Unternehmen nur dann von einer staatlich beaufsichtigten Revisionsstelle überprüft,
- wenn sie gleichzeitig als Gesellschaft des öffentlichen Interesses im Sinne des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) bezeichnet werden;
- wenn das Unternehmen entweder an der Börse kotiert ist oder aus anderen Gründen der Kontrolle durch die Finanzmarktaufsicht (FINMA) untersteht.
- Stellt das bundesnahe Unternehmen keine Gesellschaft des öffentlichen Interesses dar,
- genügt die Kontrolle durch eine private Revisionsstelle.
Hinweise der RAB, dass staatsnahe Betriebe nicht von den erfahrensten Revisoren geprüft würden
Im Rahmen der politischen Aufarbeitung der «PostAuto-Affäre» durch das Parlament haben offenbar Vertreter der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) auf das Risiko hingewiesen, wonach so wichtige staatsnahe Betriebe nicht von den erfahrensten Revisoren kontrolliert würden.
1.Auslöser für Bericht: «PostAuto-Affäre»
Daraufhin beauftragte das Parlament den BR zu prüfen,
- ob künftig alle bundesnahen Unternehmen automatisch Gesellschaften des öffentlichen Interesses sein sollen (Postulat 19.4389).
Dies hätte zur Folge, dass sowohl die Buchhaltung als auch die Geschäftstätigkeit regelmässig von einer staatlich beaufsichtigten Revisionsstelle überprüft werden müsste.
Der BR kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass es sinnvoll ist, bestimmte bundesnahe Unternehmen als öffentliche Gesellschaften zu deklarieren:
- Hierzu braucht es im Gesetz klare Kriterien, die bestimmen, welche bundesnahen Unternehmen als Gesellschaften des öffentlichen Interesses gelten.
- Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) bis Mitte 2024 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
2.Auslöser: Abschluss der Aktienrechtsrevision
Weiter hat der BR das EJPD beauftragt,
- nach Abschluss der Aktienrechtsrevision den Handlungsbedarf im Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht zu prüfen.
Grundlage für diese Prüfung ist ein verwaltungsexterner Bericht aus dem Jahr 2017:
- Die Experten kamen darin zum Schluss, dass sich das geltende Revisionsrecht grundsätzlich bewährt hat.
Gutheissung des Berichts durch den BR
Das Berichtsergebnis wird vom BR wie folgt vertreten:
- Grundsatz
- Der BR teilt die Auffassung der Experten von 2017, wie er in seinem Bericht festhält
- Ausnahme
- Einzig bei der Revision von Vorsorgeeinrichtungen besteht Verbesserungsbedarf.
- Deshalb beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) abzuklären,
- wie die Prüfqualität der Revisionsstellen von Pensionskassen sichergestellt werden kann.
- Deshalb beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) abzuklären,
- Einzig bei der Revision von Vorsorgeeinrichtungen besteht Verbesserungsbedarf.
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LawMedia Redaktionsteam